Geschichte der Französischen Revolution, München 2014 (Beck)
La société im Sinne Talleyrands war in Paris, in Versailles, aber auch in anderen Städten konzentriert. Hier lebten jene Adeligen, Kleriker und Angehörige der bürgerlichen Intelligenz, die Leihbibliotheken und Lesehallen frequentierten, die es ab Mitte des 18. Jahrhunderts auch in Provinzstädten gab und in denen für eine geringe Gebühr Zeitungen gelesen und Bücher entliehen werden konnten.
Ein weiterer Treffpunkt dieser Schichten waren die literarischen Gesellschaften. (...)
Die Crème dieser Gesellschaften waren die 35 Akademien, die sich 1789 landesweit etabliert hatten. (21)
Im Zuge dieser Auseinandersetzung wurde die Vorstellung einer konstitutionellen Monarchie entwickelt, in der die Herrschaftswillkür des Königs durch die gesetzgeberische Kompetenz der Generalstände und durch die von den Parlaments ausgeübte Kontrolle eingeschränkt wurde. (45)
(...) rund 28 Millionen Franzosen, die zu Beginn der Revolution innerhalb der Landesgrenzen lebten. Die Bewohner der Städte kamen auf knapp 20 Prozent, während die Landbevölkerung über 80 Prozent ausmachte. Die große Masse davon, rund 60 Prozent, stellten die Landlosen, die sich als dörfliche Handwerker oder Landarbeiter nur mühsam über Wasser hielten. (...)
Der Umfang der sozialen Elite von Klerus, Adel und Bourgeoisie lässt sich landesweit mit rund 2 Millionen Personen beziffern. (46)
Mit Ausnahme der Posten von Ministern und Intendanten waren alle Ämter in der Verwaltung von Staat, Städten und Gemeinden käuflich und damit Eigentum des jeweiligen Amtsinhabers, das dieser gegen eine Gebühr an die Krone wie jeden anderen Besitz weiterverkaufen oder vererben konnte. (...)
Die vorhersehbare Folge war eine gigantische Aufblähung des Verwaltungsapparates durch die Schaffung zahlloser überflüssiger Ämter und Chargen. (47)
Neben der Hauptlast der direkten und indirekten Steuern für den kleinen Bauern, die einen erklecklichen Teil seiner vom Ernteertrag abhängigen Einkünfte verschlangen, musste er auch noch der Kirche den Zehnten und dem Seigneur den Grundzins entrichten, (...). (48)
Dieses aberwitzige Steuerwesen war die Achillesferse des Ancien Régime. (42)
Als wohl ärgste Willkür erlebten die Bauern das Jagdrecht, das allein der Grundherr ausüben durfte, der bei Hetz- und Treibjagden Felder und Ernte verwüstete und alle im Wald und Feld wild lebenden Tiere als sein Eigentum beanspruchte. (50)
Die Textilproduktion stellte neben der von Eisen den wichtigsten Industriezweig dar. (51)
Schätzungsweise rund ein Drittel der Bevölkerung Frankreichs, also über neun Millionen Menschen, lebten selbst in guten Zeiten in Armut, (...).
Wohlhabend waren allenfalls ein Fünftel der städtischen Einwohnerschaft und landesweit kaum mehr als zwei Millionen Personen. (...)
In Händen der Bourgeoisie lag ein großer Teil des in der Industrie investierten Kapitals und der gesamte Handel. Außerdem gehörte ihr rund ein Viertel des verfügbaren Landes sowie ein erklecklicher Anteil an den Staatsschuldverschreibungen. (53)
Dabei waren Adel und Bourgeoisie längst nicht mehr durch Welten getrennt. Während des ganzen 18. Jahrhunderts hatten sich ihre Interessen und Ansichten mehr und mehr angenähert. (...) die römisch-katholische Kirche die mächtigste Organisation des Ancien Régime (...). (56)
(...) rund 10 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Frankreichs waren im Besitz der Geistlichkeit (...). (57)
Die jäh auftretende Deckungslücke in den öffentlichen Kassen, die einen Bankrott heraufbeschwor, ließ sich nur schließen, wenn es schnell gelang, den Markt von der Kreditwürdigkeit des Staates zu überzeugen. Das versuchte Brienne dadurch zu erreichen, dass er seine ursprüngliche verfolgte Strategie aufgab und die Einberufung der Generalstände durch ein arret du Conseil vom 8. August für den 1. Mai 1789 verbindlich festsetzen ließ. (102)
Im Unterschied zu Klerus und Adel jedoch war für den Dritten Stand wegen der großen Zahl der Wahlberechtigten ein zwei- bis dreistufiges Wahlverfahren vorgesehen: Ur-Versammlungen auf Gemeinde oder Distriktebene formulierten ihre Beschwerden und entsandten pro einhundert Haushalte je einen von ihnen gewählten Repräsentanten auf die Versammlung der Bailliages. Von diesen wurden dann die Deputierten für die Generalstände gewählt. (...) Einer Reihe von größeren Städten, darunter Paris, Lyon oder Rouen wurde außerdem das Recht auf unmittelbare Repräsentanz auf den Generalständen zugesprochen.
Dieses komplexe System mit einer Fülle von Sonderbestimmungen regelte das Verfahren, nach dem in 234 Wahlkreisen nach Städten getrennt je zwei Vertreter des Klerus des Adels und vier Vertreter des dritten Standes für die Generalstände bestimmt wurden. (115)
Diese Liberalität verfolgte indes die Absicht, alle diejenigen von den Wahlen auszuschließen, die in Abhängigkeit von anderen standen. Das galt für die Masse der Land- wie Stadtbewohner, (...). Der Absicht, die unterbürgerlichen Schichten von der Wahl fernzuhalten, diente auch die Verpflichtung der Abgeordneten des Dritten Standes auf das Prinzip der Abkömmlichkeit. Das hatte zur Folge, dass Handwerker, Pächter und alle anderen, die aus beruflichen oder materiellen Gründe nicht abkömmlich waren, bereits von einer Teilnahme an der zweiten oder dritten Stufe des Wahlgangs ausschloss.
Diese Auslese bewirkte, dass die über sechshundert Deputierten des Dritten Standes auf den Gerneralständen bemerkenswert homogene Gruppe von Personen bildeten, die einen vergleichsweise hohen Bildungsstand hatten und auch über die Mittel verfügten, die mit ihrem Mandat verknüpften Ausgaben aus eigener Tasche bezahlen zu können. Diese Homogenität wurde auch dadurch unterstrichen, dass auf allen Ebenen des Wahlprozesses jene dominierten, die darin geübt waren, öffentliche Reden zu halten, Veranstaltungen zu leiten und Protokolle zu verfassen. (...) Rund zwei Drittel der Abgeordneten besaßen eine juristische Ausbildung; (...) Fast die Hälfte der Abgeordneten waren Eigentümer von Ämtern, darunter besonders viele Richter der unteren Instanzen. (116-117)
Die 322 Mitglieder umfassenden Adelsfraktion auf den Generalständen wurde von den wichtigsten, reichsten und ältesten Familien der Aristokratie beherrscht, von denen gute die Hälfte ihren Wohnsitz in Paris hatten. (117)
[Vorschlag aus Beschwerdeheft der Dritten Standes] Für den Fall, dass die Abgeordneten von Klerus und Adel sich einer gemeinschaftlichen Abstimmung nach Köpfen verweigern, (...) können und müssen sich die Deputierten des Dritten Standes, die 24 Millionen Menschen repräsentieren, für immer als Nationalversammlung konstituieren und das trotz der Abspaltung der Vertreter von vier- oder fünfhundert Tausend Individuen, die dem Adel oder dem Klerus angehören. (124)
Die Mehl- und Brotpreise stiegen unaufhörlich und erreichten in Paris am 14. Juli 1789 ihren höchsten Stand. (128)
Ihr Selbstbewusstsein [der Deputierten des dritten Standes] wurde gestärkt durch die große Zustimmung in der breiten Öffentlichkeit, die sich nicht nur in Flugschriften und Pamphleten artikulierte, sonder auch seitens des zahlreichen Publikums bei den Sitzungen des Dritten Standes. (135)
Die Erosion der ständischen Gliederung setzte die Gleichsetzung von Dritten Stand und Nation gleichsam auf die Tagesordnung. (136)
[Ballhausschwur] Überall, wo sich ihre Mitglieder versammeln, dort ist die Nationalversammlung. (140)
In nur drei Tagen, zwischen dem 17. und dem 20. Juni 1789, hatte der Dritte Stand die Initiative an sich gerissen und sich zur vom Willen des Königs unabhängigen Nationalversammlung proklamiert. Diese würde so lange tagen, bis sie den Auftrag ihrer Wähler erfüllt hatte, eine Verfassung zu verabschieden, die alle Missstände des Ancien Régime, wie es jetzt schon gelegentlich bezeichnet wurde, ein für alle mal beseitigte. Das war der Beginn der Revolution. (141)
Nach dem Scheitern der Séance royale wurde die Nationalversammlung zum neuen Kraftzentrum. Diese Einsicht veranlasste die Mehrheit des Klerus dazu, sich ihr am 24. Juni anzuschließen. Dem Beispiel folgen tags darauf 48 Abgeordnete des Adels. Damit stand fest: Die Krone konnte sich auch nicht mehr auf die Unterstützung von Klerus und Adel verlassen. (145)
Unter Berufung auf die volonté générale argumentierte Talleyrand, dass es für die gewählten Abgeordneten nur das eine Mandat gebe, das sie darauf verpflichte, in Übereinstimmung mit ihrem Gewissen darüber zu urteilen, was den Interessen der Nation als Ganzer am besten diene. Alle anderen Mandate und Aufträge seien deshalb hinfällig. (147)
Geplant war wohl ein Staatsstreich mit Hilfe des Militärs, mit dem sich die Krone der Generalstände entledigen wollte. (...) Bis zum 13. Juli sollte eine Streitmacht von über 30.000 Mann zusammengezogen werden. Derartige Truppenbewegungen blieben natürlich nicht unbemerkt. (148)
Außer dem Nachweis, Franzose und wenigstens 25 Jahre alt zu sein, musste, wer sein Wahlrecht ausüben wollte, dokumentieren, dass er ein Amt innehatte oder über ein abgeschlossenes Studium verfüge. (...) Die besitz- und bildungslosen Unterschichten sollten (...) daran gehindert werden, die Bourgeoisie zu dominieren. (154)
Die Pariser Unterschichten, obgleich durch den Zensus daran gehindert, Einfluss auf die Wahlen für die Generalstände auszuüben, griffen dennoch nachdrücklich in das Geschehen ein. (...) In dem Maße, wie der monarchischen Zentralgewalt die Kontrolle über Ruhe und Ordnung entglitt, übernahm in den Städten die Bourgeoisie diese Rolle. (155)
Schon nutzte der Mob die herrschende Anarchie, um die verhassten, an den Stadtgrenzen errichteten Zollhäuser in Schutt und Asche zu legen, ein Zerstörungswerk, dem in dieser Nach 40 der 54 Stationen zum Opfer fielen. (...)
Daher berief die Generalversammlung des Dritten Standes am Vormittag des 13. Juli einen Comité permanente, dem die Exekutivgewalt in Paris übertragen wurde. Sofort wurde auch ein Aufruf erlassen, alle Waffen bei den Distrikten abzuliefern, damit diese an die Mitglieder der zu schaffenden Bürgergarde verteilt werden könnten. (...) In die Bürgermiliz sollten nur Citoyen connus aufgenommen werden, also Bürger, die Haus und Herd besaßen und für deren Zuverlässigkeit ihr Besitz eine gewisse Garantie bot. (158-159)
Auf der Suche nach Flinten und Piken stürmte der Mob am späten Vormittag des 13. Juli das Gefängnis de la Force und befreite alle hier einsitzenden Gefangenen. (...)
Trotz aller Schwierigkeiten ging die Aufstellung der Bürgergarde (...) zügig vonstatten. Bereits gegen Abend des 13. Juli patrouillierten deren Soldaten, erkenntlich an einer blau-roten Kokarde, überall in der Stadt. (159)
Wenn es einer nur schlecht bewaffneten Menge von exakt 954 Empörten gelang, ohne Führung oder militärische Ausbildung in etwas mehr als einer Stunde die vermeintlich uneinnehmbare Bastille zu erobern, ohne dass die am Stadtrand lagernden Söldnertruppen zu deren Entsatz herbeieilten, dann sprach das für sich. Paris war der Kontrolle der Monarchie entglitten. Der König war nackt. (...)
Überall übernahmen in den Städten die Bürger das Regiment, während auf dem platten Land Unruhen aufflammten, die Landleute sich gegen die Grundherren erhoben und das gewaltsam durchzusetzen suchten, was sie in den Beschwerdeheften so zahlreich gefordert hatten. (162)
In ganz Frankreich folgten die Städte dem Vorbild von Paris und organisierten ihre eigene Verwaltung. (165)
Erst ab der dritten Juliwoche kam im ganzen Land die Révolution municipale in Gang, lösten Bürgerkomitees die alten Autoritäten ab oder nahmen parallel zu diesen ihre Tätigkeit auf, wurden Bürgermilizen aufgestellt. (...) In ihnen [den Bürgerkomitees] hatten Honoratioren, Advokaten und Anwälte das Sagen, die schon an der Vorbereitung der Wahlen zu den Generalständen beteiligt gewesen waren, aber auch die Besitzbürger, die ihr Eigentum von Anarchie bedroht sahen und sich bislang eher bedeckt gehalten hatten. (166)
Diese ersten Ansätze einer politischen Ausdifferenzierung der Versammlung wurden durch die neue, halbkreisförmige Aufstellung der Abgeordnetenbänke am 22. Juli zusätzlich optisch betont: Jetzt begann die Gewohnheit einzusetzen, dass vom Präsidium aus gesehen auf der rechten Seite des Plenums jene Abgeordneten Platz nahmen, die mehr oder weniger vehement die Interessen des Ancien Régime vertraten, während sich auf der linken Seite die Patrioten einfanden. In der Mitte zwischen diesen beiden Flügeln sammelte sich die große Mehrheit der Deputierten. (...)
Während die Linke der Nationalversammlung den peuple als wertvollen Bundesgenossen begrüßte, dessen Aufbegehren Robespierre geradezu die Inkarnation von Rousseaus volonté générale zu sein schien, sah die Rechte im peuple das vieltausendköpfige und unberechenbare Ungeheuer, (...). (168)
Der peuple hatte in Paris über die Autoritäten triumphiert. Damit hatte auch dem Landvolk die Stunde der Befreiung geschlagen. (169)
Es waren die Kleinbauern und besitzlosen Kleinpächter, die dem Ancien Régime den Gnadenstoß versetzen. Mit ihren Unruhen brachten sie nicht nur das Feudalwesen, sondern damit auch das gesamte soziale Gerüst, das die Lokal-, Gemeinde-, Stadt- und Provinzverwaltung der Monarchie zusammengehalten hatte, zum Einsturz. (...)
Dem Adel blieb nicht besseres zu tun übrig, als sich guten Glaubens mit dem Dritten Stand zu verbünden und die wohlhabenden und honneten Angehörigen der Bourgeoisie zu sich empor zu heben. (...)
Der Ancien Régime war in nur einer Nachtsitzung beseitigt worden, und Frankreich glich einer Tabula rasa, auf der eine neue, von der Assemblée national constituante ausgearbeitete Verfassung errichtet werden musste. (173)
Die Nationalversammlung zerstört vollständig die Herrschaft des Feudalismus. So lautet ihr erster Satz. (...) Artikel 1 beseitigte lediglich die Ansprüche und Verpflichtungen, die Personen betrafen, während jene, die sich auf Ländereien und Liegenschaften bezogen, zu bindenden vertragsrechtlichen Vereinbarungen erklärt wurden. Deren Beseitigung könne nur gegen vorherige Zahlung einer Entschädigung erfolgen, deren Höhe vom Gesetzgeber noch festgesetzt werden sollte. (...) Artikel 17 schließlich erklärte das Eigentum für unverletzlich und heilig. (174)
Fürs erste jedoch genügte die Verheißung der vollständigen Abschaffung des Feudalismus, damit die Unruhen auf dem Land verebbten. (175)
Andererseits sollte die Souveränität der Versammlung noch dadurch eingeschränkt werden, dass man sie in eine Unter- und ein Oberhaus aufteilte. (...) Artikel 16 des Gesetzes von 11. August (...), der als Prinzip verkündete, dass kein Land eine Verfassung besitze, wenn in dieser nicht die Gewaltenteilung verankert sei. (...) Für den Verfassungsausschuss, (...), galt als Vorbild für die Gewaltenteilung die englische Monarchie, bei der die Gesetzgebung auf den König und zwei Kammern aufgeteilt war, die alle das Vetorecht besaßen. (176)
Mit ihrem Marsch nach Versailles gaben die Frauen ein Beispiel von suggestiver Wirkung, (...). In der Revolutionsgeschichte von Paris hat es nie wieder eine auch nur annähernd so repräsentative Massenbewegung gegeben wie jene vom 5. Oktober 1789. Es war ganz Paris, das sich mit den unterschiedlichsten Motiven nach Versailles aufmachte und mit dieser Demonstration die Revolution rettete. (182)
Die im Artikel 1 festgeschriebene Gleichheit vor dem Gesetz bedeutete auch die Abschaffung aller Privilegien. (...) Dem Gleichheitsgrundsatz entsprach auch, allen Bürgern gleichberechtigten Zugang zu Ämtern und Würden zu garantieren, (...). (189)
Die Verfassungsgebende Versammlung war jedoch bis zuletzt gebannt vom Zauber des Königtums, das ihre Mitglieder, (...), nach wie vor für die ideale Vergegenwärtigung von Autorität und Ordnung hielten. (190)
Die Verfassung stellte den König als Chef der Exekutive an die Spitze des Staats, der als konstitutionelle Erbmonarchie ausgewiesen wurde. (...) Er war also nicht mehr Herrscher von Gottes Gnaden, sondern regierte das Land in Übereinstimmung mit den Gesetzen, denen die höchste Autorität zugesprochen wurde. (...)
Wahlberechtigt waren nach der am 29. Oktober 1789 verabschiedeten Gesetzgebung nur die sogenannten Aktivbürger: Franzosen ausschließlich männlichen Geschlechts von mindestens 21 Jahren, die eine Steuerleistung nachweisen konnten, deren Höhe dem Arbeitslohns eines Arbeiters für drei Tage entsprach. (....)
Alle anderen waren Passivbürger und bis zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer im Herbst 1792 von einer Mitwirkung am politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen. (193)
Besitz war mithin das Kriterium der Repräsentationsfähigkeit. In der neuen Gesellschaftsordnung der Revolution sollte Wohlstand und nicht mehr Geburt oder Herkommen die Grundlage des politischen Lebens sein. (194)
Am 8. August [1789] machte der Marquis Benjamin de La Coste-Messeliière den Vorschlag, die Kirchengüter zur Sanierung der staatlichen Finanzen zu verwenden. (199)
Dabei kam ihnen [den Radikalen] vor allem das Publikum zugute, das radikale Äußerungen akklamierte, während es jene, die für Zurückhaltung und Mäßigung plädierten, mit lautstarken Schmähungen einschüchterte. Die mit Besuchern stets dicht besetzten Galerien waren nicht bloß eine lärmende Kulisse, sondern eine Macht, (...) (202)
Der Verkauf des riesigen Kirchenbesitzes würde eine riesige Eigentumsumverteilung auslösen: Wer immer das frühere Hab und Gut des Klerus erwarb, würde der Revolution verpflichtet sein. Das waren keineswegs neue Schichten wie etwa die Masse der Kleinbauern, sondern die Angehörigen der revolutionären Bourgeoisie, (...), deren Repräsentanten das Geschehen in der Nationalversammlung und in anderen Revolutionsgremien beherrschten. Das waren (...) in überwältigender Mehrheit Amtsinhaber, Advokaten und Angehörige freier Berufsgruppen, die im städtischen Biotop ihr Auskommen fanden und von denen viele bereits Landbesitzer waren. (205-206)
Die Förderung des Kleinbesitzes wurde durch die einschlägige Gesetzgebung vereitelt. Die ausgeprägte und für alle Stadien der Revolution gleichermaßen gültige Präferenz der besitzbürgerlichen Schichten erwies sich auch in der Abwicklung des Feudalwesens. (207)
Die Schicht der bourgeoisen Landbesitzer - aus der noch die Notabeln der Juli-Revolution von 1830 entstammten - behauptete als Bleigarnitur von 1789 ihren Einfluss über alle Phasen der Revolution hinweg. Sie war von Anfang bis Ende und darüber hinaus deren eigentliche Gewinner. (....)
Was auch immer die großen Worte von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit bedeuten mögen, mit denen sich die Revolution schmückte, so ist sie ihrem inneren Wesen nach eine Vermögensumwälzung. (209)
1790 gilt als das glückliche Jahr der Revolution wegen eines Ereignisses: der Fete de la Fédération vom 14. Juli 1790, die in ganz Frankreich als großes Fest nationaler Verbrüderung in Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit begangen wurde. Treibende Kräfte dieses landesweiten Festrausches waren die Bürgermilizen, die seit dem Frühjahr 1789 in vielen Städten Frankreich entstanden waren, (...)
(...) Gesetz vom 12 Juni 1790 (...), das die Mitgliedschaft in einer Bürgermiliz nur auf den Kreis der Aktivbürger und deren Söhne beschränkte. (212)
Die Zuschauer [des Festes] waren geradezu trunken; der König und die Freiheit schienen ihnen nun ganz eins zu sein. Die konstitutionelle Monarchie war seit je der wahre Wunsch Frankreichs gewesen. (215)
Monarchie und Gesellschaft sollten in der Nation aufgehen, die alle anderen und je besonderen sozialen, politischen, wirtschaftlichen oder landsmannschaftlichen Interessen überwölbte. (216)
Das Dekret, das den erblichen Adel für immer abschaffte, (...), wurde von der Versammlung am 19. Juni 1790 mit großer Mehrheit angenommen. (220)
Ganz entscheidend für den Aufschwung der Linken ab dem Winter 1789 war der Jakobiner-Club. Er wurde Ende November in Paris gegründet und entwickelte sich rasch zu einer landesweit vernetzten politischen pressure group. (...)
Die zunehmende Dominanz der Jakobiner in der Nationalversammlung wird auch daran deutlich, dass es ihnen ab September 1790 stets gelang, einen der ihren auf den Stuhl des alle vierzehn Tage wechselnden Sitzungspräsidenten zu setzen, (...). (222)
(...) Dekret über die Nationalisierung des Kirchenbesitzes (...). Damit wurde der gesamte Kirchenbesitz den Verwaltungen der Departement und der Distrikte überantwortet und bestimmt, dass mit Wirkung vom 1. Januar 1790 alle Kleriker vom Staat besoldet würden. (226)
(...) Päpstliche Bulle (...) vom 4. Mai 1791. Papst Pius VI. verdammte darin die Zivilverfassung als absurd und geißelte die Wahl von Bischöfen durch Laien, Häretiker, Ungläubige und Juden. (...) Jetzt war in dem offenen Konflikt zwischen der Papstkirche und der Revolution keine Kompromisslösung mehr möglich. (236)
La Fayette und die ihm unterstehenden Bürgersoldaten waren das Frühjahr [1790] damit beschäftigt, antiklerikale oder gegen das Königshaus gerichtete Menschenaufläufe zu zerstreuen. (242)
(...) Auszug von Adeligen, die dem unruhigen Paris den Rücken kehrten, um entweder unauffällig in der Provinz in "innerer Emigration" zu leben, oder außer Landes zu gehen (...). (246)
Am 2. März 1791 wurde ein Gesetz verabschiedet, das alle Handelsgilden und Zünfte beseitigte. Diese Korporationen galten nun als Bestandteile jener auf Privilegien basierenden Gesellschaft, deren Beseitigung zu den Zielen der Revolution gehörte. (...) Von nun an galt, dass jeder, der sich berufen fühlte, als Unternehmer tätig werden und ein Gewerbe betreiben konnte. (247)
Diese sehr restriktive Arbeitsgesetzgebung, die ein Koalitions- und Streikverbot vorsah, war in Frankreich lange in Geltung. 1864 gestand Napoléon II das Streikrecht zu, während Gewerkschaften erst von der II-. Republik 1884 erlaubt wurden. (248)
Die Nationalversammlung, die inmitten des Hexenkessels von Paris tagte, agierte weit mehr in Abhängigkeit von den Clubs, der radikalen Presse und den stets zu Unruhen geneigten unterbürgerlichen Schichten, statt sich in der Auseinandersetzung mit der rapide schwindenden Gewalt der Krone selbst politisch zu bewähren. (256)
Die Verabschiedung der Verfassung, so die große Illusion, würde einem unkontrollierten Weiterwuchern der Revolution ein Ende setzen. (262)
Zur Wahl als Abgeordneter konnte sich praktisch jedermann stellen, der irgendeine Steuerleistung lieferte. Bestimmt wurden die Abgeordneten aber durch Wahlmänner, die zwischen 120 und 240 livres im Jahr Steuern zahlten uns sich gewiss nicht für einen Habenichts als Deputierten entschieden. (263)
Am 14. September 1791 gab Lous XVI seine Zustimmung zu der ihm vorgelegten Verfassung. (...) Damit war die Arbeit der verfassungsgebenden Versammlung getan. Binnen 26 Monaten hatten sie den in Jahrhunderten gewachsenen Ancien Régime beseitigt und durch eine neue, übersichtliche Ordnung ersetzt. Am 30. September ging die Nationalversammlung, die dies gewaltige Werk vollbracht hatte, auseinander. Die damit verknüpfte Erwartung, die Revolution sei beendet, sollte jedoch schnell enttäuscht werden. (268)
(...) die Jakobiner entwickelten sich unter Führung Robespierres, wie Francois Furet urteilte, von einem den Rahmen der Verfassung von 1791 respektierenden Debattierclub zu einer politischen Maschine im Dienst einer zweiten Revolution (...). (272)
(...) rekrutierten sich die Bewegungskräfte der Revolution aus Angehörigen jener Schichten, die dank ihrer Ausbildung die besten Voraussetzungen mitbrachten, um die Aufstiegschancen zu nutzen, die sich mit der Öffnung des politischen Systems boten. (274)
Während sich die Mitgliedschaft der Jakobiner-Clubs durch eine große soziale Homogenität auszeichnete, die von Magistraten, Offizieren, Kaufleuten, Ärzten, Rentiers, aber auch erstaunlich vielen Pfarrern repräsentiert wurde, rekrutierten sich die informellen Ableger, die besonders in den 48 Pariser Sektionen in großer Fülle erblühten und wesentlich geringere Mitgliedsgebühren einforderten, aus der großen Masse der unterbürgerlichen Schichten und der Passivbürger. (276)
Der Charakter der Legislative, die sich am 1. Oktober 1791 zum ersten Mal versammelte, war sehr homogen. (...)
Die überwältigende Mehrheit verkörperten mithin Angehörige jener Notabelnschicht, deren Existenz sich der Revolution verdankte, während Angehörige der im Geschäftsleben tätigen Bourgeoisie oder auch Rentiers, die von Pachterträgen lebten, noch nicht einmal ein Zehntel ausmachten. (280)
Am 29. November [1791] verlangte die Versammlung vom König, die Kurfürsten von Trier und Mainz ultimativ aufzufordern, die auf ihrem Herrschaftsgebiet versammelten französischen Emigranten zu verjagen. (285)
Viele sahen allerdings, wie Kriegsminister Narbonne, im Ausbruch eines bewaffneten Konfliktes mit Österreich die große Chance, die Monarchie aus der Umklammerung der Revolution zu befreien. (286)
Die Suspendierung wichtiger Rechte, die Ausrufung des Notstands, ja in letzter Konsequenz die Diktatur begriff Hérault des Séchelles als unvermeidliche Folge, wenn Frankreich einen Krieg führte, um die Revolution zu verteidigen. (289)
Die Legislative verabschiedete schließlich am 25. Januar 1792 ein von Hérault de Séchelles vorgelegtes Dekret, das den ersehnten Grund zum Krieg liefern sollte. (293)
Der Krieg, den Frankreich am 20. April dem König von Ungarn und Böhmen erklärte, hatte zahlreiche Anlässe. (302)
(...) 1791 auf der ertragreichsten französischen Besitzung, der Karibikinsel Saint-Domingue, ausgebrochener Sklavenaufstand, der sich an den Kontroversen über die Anerkennung der Menschenrechte auch für Mulatten entzündet hatte. (...) Das war das Signal für den größten Sklavenaufstand in der Geschichte, der erst im Januar 1804 mit der Proklamation der Republik von Haiti, des ersten unabhängigen Staates in Lateinamerika, endete. (303)
Mit dem Erscheinen dieses neuen Akteurs auf der Pariser Bühne kündigte sich der Beginn einer neuen Etappe der Revolution an. Die Sansculotten belegten das wieder erstarkte Selbstbewusstsein des peuple, (...).
In ihren politischen Zielen stimmten die Sansculotten weitgehend mit den radikalen Revolutionären, den Demokraten, überein, unterschieden sich aber von diesen in ihren sozialen und wirtschaftlichen Erwartungen. Ihnen war es um eine umfassende Kontrolle des Wirtschaftslebens zu tun, (...). Dahinter stand der Glaube an die Utopie einer idealen sozialen Gleichheit aller. (...) sie waren Angehörige des Kleinbürgertums, Ladenbesitzer, Handwerker oder qualifizierte Arbeiter - unterschiedliche Interessenlagen innerhalb der Bewegung. (308)
Als diese kampferprobten, über jeden Zweifel an ihrer revolutionären Gesinnung erhabenen Nationalgarde Ende Juli in Paris einzogen, machten sie ein Marschlied populär, das Claude Joseph Rouget de Lisle, ein Pionierhauptmann der Rheinarmee, erst Ende April 1792 komponiert und getextet hatte: die Marseillaise. (312)
Die Öffnung der Sektonssitzungen wie der Nationalgarde für alle Bürger, die eine Pike handhaben konnten, war mit der Ausrufung des Nontstands am 11. Juli bereits ovn der Commune angeordnet worden. (...) Damit wurde die Verlagerung des Machtzentrums von der Nationalversammlung auf die Commune de Paris und die Sektionen, von den Aktivbürgern auf die Passivbürger, also den Sansulotten, eingeleitet. Die neuen Handlungsspielräume nutzen sie sofort, um die Revolution voranzutreiben. Bereits am 25. Juli wandte sich die Section du Croix-Rouge an die Legislative mit der Aufforderung die Exekutivgewalt außer Kraft zu setzen, also den König abzusetzen. (314)
(...) die Pariser Nationalgarde mutierte zum bewaffneten Arm der Sansculotten, die in den meisten Sektionen und in der Communie de Paris schon das Heft in der Hand hatten. (...) Eingabe (...) am 3. August 1792 (...), mit der die sofortige Absetzung von Louis XVI gefordert wurde (316)
Noch in der Nacht vom 9. auf den 10. August wurden die Sturmglocken geläutet, (...)
Deren Versammlung konstituierte sich als die revolutionäre Commune, enthob die alte Stadtverwaltung ihres Amtes und riss alle Macht an sich. (...)
(...) Angriffsplan auf die Tuilerien, auf die zwei Kolonnen, jeweils mehrere Tausend Aufständische stark, in den frühen Morgenstunden vorrückten. (...)
Die Masse der Aufrührer, rund 20.000 Menschen, bestand nur aus mit Spießen bewaffneten Sansculotten, Mitglieder der Pariser Nationalgarde sowie einigen Hundert Fédéers aus Marseille und Brest. (...)
Der Kampf dauerte zwar nur eine Stunde, aber daraus entwickelte sich das blutigste Gemetzel, das die Revolution bisher erlebt hatte. Kaum hatten die Schweizer Garden das Feuer eingestellt, fiel der Mob über sie her, der sie mit Messern, Piken und Beilen verstümmelte, abstach oder zerhackte. Rund sechshundert Gardisten wurden Opfer dieser Schachterei, (...). Eine kollektive Mordlust brauch aus, die sich nur drei Wochen später im Blutrausch der Septembermassaker ins wahrhaft Orgiastische steigern sollte. (319-320)
(...) Mob, der durch die Straßen von Paris tobte und alle Symbole, Denkmäler und Bildnisse kurz und klein schlug die an die Monarchie erinnerten. (...)
Doch installierten die neuen Machthaber mit Danton einen der Ihren im Justizministerium, der das künftige Geschehen dominieren sollte. (321)
Das Volk, auf dessen Willen und Mandat sich Robespierre von nun an berufen sollte, waren die Pariser Sansculotten, die die Revolution des 10. August zum Erfolg geführt hatten. (...) wurde die Unterscheidung in Aktiv- und Passivbürger abgeschafft. Alle 21-Jährigen, die ein Arbeitseinkommen hatten, konnte wählen und gewählt werden. (324)
Außerdem wurde alles ehemalige Gemeindeland, das sich adelige Grundherrn angeeignet hatten, unentgeltlich unter den Dorfbewohnern aufgeteilt. (...)
Es war (...) Georges-Jacques Danton, von Beruf Anwalt, der in vielen Facetten schillernde Erzengel der Revolution und dank seiner Wortgewalt das Idol der Sansculotten, der jetzt Maßnahmen vorschlug, um Angst und Verunsicherung durch energisches Handeln entgegenzutreten. (...)
Die kollektiven Ängste der klein- und unterbürgerlichen Schichten fanden ihr Ventil im Drang, kurzen Prozess mit allen Verdächtigten zu machen. (327)
Mit der Herrschaft der revolutionären Commune war es auch um die bislang geltende Pressefreiheit geschehen. Von nun an herrschte revolutionärer Konformismus. (329)
Nach Rousseau ließ sich eine demokratisch verfasste Republik nur in kleinen Staaten verwirklichen, in denen sich die volonté générale in Bürgerversammlungen ganz unmittelbar - und nicht repräsentativ vermittelt - artikulierte wie etwa in den Landgemeinden der Schweizer Kantone. (345)
Von 721 anwesenden Abgeordneten votierten 366 für die Todesstrafe, 319 stimmten für eine Inhaftierung des Königs und dessen Ausweisung, sobald der Frieden geschlossen sei, (...) Damit war das über Louis XVI verhängte Todesurteil rechtskräftig, und nichts konnte dessen Vollzug mehr aufhalten, der auf den 21. Januar 1793 angesetzt wurde. (363)
Wir müssen die Tausende von Männern, die wir unter Waffen haben, so weit marschieren lassen, wie ihre Füße sie tragen, denn kehren sie zurück, werden sie uns die Gurgel durchschneiden. [Innenminister Roland] All diese Befürchtungen diktierten den Beschluss des Coneil exécutif vom 24. Oktober 1792, die französischen Armeen erst dann in ihre Winterquartiere einrücken zu lassen, wenn sie die Feinde über den Rhein zurückgedrängt hätten. (375)
Der Griff nach dem Rheinland oder Belgien war für die Revolutionsregierung deshalb so verlockend, weil beide Regionen zu den reichsten im damaligen Europa zählten. Sie zu kontrollieren, versprach die finanziellen Schwierigkeiten zu beseitigen, die Frankreich strangulierten. (378)
Im Frühjahr 1793 sah sich die Revolution mit einer europäischen Koalition konfrontiert, der alle Mächte mit Ausnahme Russlands angehörten. (382)
Der Konvent beschloss daher am 24. Februar 1793 eine unverzügliche Mobilisierung von 300.000 Mann und rief die Franzosen mit einem flammenden Appell zu den Waffen. (383)
Insgesamt gelang es mit vielen Mühen, rund die Hälfte des Kontingents von 300.000 Mann aufzustellen. (385)
Vergessen wir nicht die ewigen Prinzipien aller Gesellschaften; denn dort, wo es keine Achtung des Eigentums gibt, vermag ich auch keine soziale Ordnung zu erkennen. (...) Wir machen eine Revolution der freien Menschen und nicht eine von Banditen. Je weiter wir mit der Revolution voranschreiten, desto mehr sind wir dazu verpflichtet, in diesem politischen Umbruch die zwei einzigen Anker auszuwerfen, die das Staatsschiff stabilisieren: den Anker des Eigentums und den Anker der politischen Moral. (394)
Am 21. März [1793] wurde eine Gesetzesvorlage gebilligt, die vorsah, in jeder Gemeinde aus jeweils 12 Bürgern bestehende Comités révolutionnaires einzurichten, die die Aktivitäten von Ausländern und Verdächtigen überwachen sollten. (398)
Im Süden und im Westen hatten seit dem Frühjahr immer mehr Städten und Landstrichen Unruhen um sich gegriffen, mit denen die lokale Bevölkerung gegen die Politik des Revolutionsregimes aufbegehrte. (417)
(...) Winkeladvokaten, die es in jeder Kleinstadt gab und die in zweifacher Hinsicht Revolutionsgewinnler waren. Zum einen besetzten sie die Verwaltungsposten in den Departments, den Distrikten und Kommunen, zum anderen gehörten sie jener bürgerlichen Schicht an, die sich an der Verschleuderung des Kirchenbesitzes bereichert hatte. (425)
Dies markierte den Beginn [1793] eines Bürgerkriegs, dem bis zur endgültigen Befriedigung der Region durch Bonaparte 1802 nach einer eher zurückhaltenden Schätzung über 117.000 Menschen und damit gut 14 Prozent der Bevölkerung in der Region [Vendeé] zum Opfer fallen sollte. (426)
Seit Beginn der Revolution diente die Behauptung einer aristokratischen Verschwörung als das Mittel schlechthin, die revolutionäre Deutungsmacht zu erobern und zu behaupten. Dieser Methode bediente sich insbesondere Robespierre, (...). (426)
(...) Verschleuderung des von der Revolution enteigneten Kirchenbesitzes, die landesweit eine auf die neue Ordnung verpflichtete Notabelnschicht schuf, die über ein Jahrhundert hinaus ungeachtet aller industrieller Revolutionen und sonstiger Umbrüche das soziale System immer wieder stabilisierte. (447)
(...) was seit dem 10. August 1792 der Fall war: Die Republik war ohne Verfassung; was sie zusammenhielt, waren der Konvent und eine lediglich geschäftsführende, revolutionäre Regierung, die der Comité des Salut public und Comité des Sureté générale darstellten. (456)
Sie entpuppte sich als nicht anderes als eine Diktatur, die im Wesentlichen von einer Art Politbüro namens Comité des Salut public, dem Wohlfahrtsausschuss, ausgeübt wurde, als dessen starker Mann sich der Unbestechliche Maximilien Robespierre, durchsetzte. (457)
(...) der Comité des Salut public vom Sommer 1793 de facto die Funktionen einer provisorischen Regierung ausübte. (460)
(...) das am 17. September [1793] verabschiedete Gesetz, das die Verhaftung von Verdächtigen regelte. (472)
Dieses Gesetz beseitigte die persönliche Freiheit und Sicherheit des einzelnen Bürgers und lieferte damit ein Muster für alle späteren diktatorischen Regime. (473)
Tatsächlich verkörperte Saint-Just noch weit mehr als der von ihm bewunderte Robespierre die unerbittliche Stringenz der Revolution, die durch die Diktatur des Comité des Salut public und die von diesem ausgeübten Schreckensherrschaft zur Geltung gebracht wurde. (476)
Die Comités de surveillance stelten Listen der Reichen auf, die nach den Bestimmungen des Dekrets vom 12. Oktober [1793] verhaftet werden sollten, und es begannen systematische Hausdurchsuchungen. Auch die Commission millitaire trat in Tätigkeit und fällte Todesurteile, die sofort durch Erschießen vollzogen wurden. (485)
Symptomatisch dafür war der mit absurden Zeugen und Zeugnissen inszenierte Prozess gegen Marie-Antoinette, der am 14. und 15. Oktober verhandelt wurde und dessen Urteil von vorneherein feststand. Am 16. Oktober, (...), bestieg die Königin in Paris das Schafott. (486)
Das Fest, von dem Dorfeuille schwärmte und zu dem er die Bürger von Lyon als Zuschauer ausdrücklich einlud, war in Wirklichkeit eine grauenhafte Metzelei, bei der am 4. Dezember [1793] sechzig von diesem Tribunal zum Tod Bestimmte dichtgedrängt in zwei Reihen vor einem frisch ausgehobenen Graben aufgestellt wurden. Drei mit Eisenschrott (mitraille) geladene Kanonen, von Kanonieren abgefeuert, verursachten ein grässliches Blutbad, das viele nur verwundete, die dann mit Säbeln, Bajonetten oder Flintenschüssen endgültig liquidiert wurden. (491)
Die Schreckensherrschaft wütete in Lyon am intensivsten zwischen dem 27. November 1793 und dem 13. April 1794, (...). In diesen Wochen wurden 1673 Todesurteile verhängt und vollstreckt. Bis zum Sturz Robespierres am 9. Thermidor, der die Terreur beendete, belief sich deren Bilanz für Lyon auf wenigstens 1897 Opfer. Nach den von Donald Greeen vorgelegten Zahlen wurden in der Zeit der Schreckensherrschaft in ganz Frankreich 16 594 Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. (493)
So kam es zu der Liquidationstechnik (...): den noyades, im Schutz der Nacht verübten massenhaften Ertränkungen von Gefangenen in der Loire, die an Armen und Beinen gefesselt in der Mitte des Flusses von flachen Transportkänen aus ins Wasser verklappt wurden. (496)
(...) Tarnbegriffen oder Metaphern wie patriotische Taufe oder vertikale Exekution umschrieben, die das tatsächliche Geschehen gegenüber Uneingeweihten verschleiern sollten. (497)
Fouché (...) schwebte die Schaffung einer republikanischen Zivilregion vor, die ihm als unverzichtbare Grundlage der Révolution intégrale galt. (509)
Das Verdächtigungsgesetz wurde damit zum tragende Eement des bürokratischen Schreckensregimes. (526)
[Robespierre, Rede im Konvent am 5. Februar 1794] Ziel alles Strebens müsse es sein, dass der Ruhm Frankreichs den aller freien Völker, die es je gegeben hat, überstrahlt, Frankreich zum Vorbild der Nationen wird, der Schrecken der Unterdrücker, der Trost der Unterdrückten, die Zierde des Universums. (539)
Danton uns seine Mitangeklagten waren die ersten Opfer einer neuen Phase der Schreckensherrschaft: Mit ihrer Hinrichtung begann die Grande Terreur, während der Menschen nicht wegen ihrer angeblichen Verfehlungen und Verbrechen guillotiniert wurden, sondern viel häufiger wegen der Gefahr, die sie für die Verwirklichung der vollkommenen, der tugendhaften Republik und Gesellschaft darstellten. (551)
Das Kriterium der Volksfeindschaft war, wie schon das Verdächtigengesetz gezeigt hatte, eine reine Passpartoutbestimmung, die auf so gut wie jeden angewandt werden konnte. (...) Die für das Urteil gültige Norm ist das Gewissen der Geschworenen (...); ihr Ziel ist der Triumph der Republik und der Ruin ihrer Feinde. (...) Innerhalb von zwei oder drei Stunden wurden auf diese Weise 60 oder 70 Menschen zum Tod verurteilt und noch am selben Tag auf dem nämlichen Schafott hingerichtet. (554-555)
Der Legitimationsverlust wurde noch dadurch beschleunigt, dass in einem immer schnelleren Tempo die Männer verschwanden, die einst die Revolution verkörpert hatten. Sie wurden nun durch Bürokraten ersetzt, die die Organisation des Schreckens gewissermaßen geschäftsmäßig handhabten. All dies bewirkte in der Öffentlichkeit einen Stimmungswandel, der spätestens mit der Hinrichtung Dantons einsetzte. (557)
Am 21. Juni 1794 etwa ließ Nicolas Ruault seinen Bruder wissen: Es ist gut möglich, dass dieser Brief der letzte ist, den ich Ihnen schreibe. Kein Bürger hat die Gewissheit, in zwei Tagen noch am Leben zu sein. (...)
So äußerte sich Barère mehr als zwanzig Jahre später, im Juli 1815: Wir alle hatten ein einziges Anliegen: unser eigenes Leben zu retten; (...) Man überantwortete den Nachbarn der Guillotine, um zu verhindern, dass der uns ihr auslieferte. (559)
Die Diktatur, wie er [Robespierre] sie verstand, repräsentierte die volonté générale und galt im als die einzig wahre Form von Demokratie. (562)
Das Gesetz, das den Beginn der Grande Terreur markierte, sollte Robespierre die Handhabe verschaffen, alle Widersacher problemlos aus dem Weg zu räumen, indem er sie schlicht als Feinde der Revolution stigmatisierte. (568)
Robespierre war der vorletzte, der an diese Nachmittag starb. (...)
Über sechzig Personen, schrieb Archibald Hamilton Rowan, ein Augenzeuge des Geschehens, der in Paris im Exil lebte, wurden in weniger als eineinhalb Stunden auf der Place de la Révolution guillotiniert; und obwohl ich hundert Schritt vom Richtplatz entfernt stand, floss das Blut der Opfer um meine Füße. (575)
Umso mehr rächte es sich aber, dass seit den Anfängen der Revolution die Bildung fester Parteien strikt verpönt war. Das vereitelte die Ausbildung eines in Regierung und Opposition gegliederten parlamentarischen Systems, (...). (587)
Mit dem Verbot der Jakobiner, (...), waren bis Dezember 1794 die Aufräumarbeiten der fürchterlichen Hinterlassenschaft der Terreur weitgehend abgeschlossen. (590)
(...) Gesetz vom 21. Februar 1795, das allen Glaubensgemeinschaften die Freiheit ihres Kultus garantierte. (602)
Außerdem verschärften die im Zusammenhang mit der Kriegswirtschaft unternommenen Anstrengungen die Inflation wie auch die übrigen fiskalischen und wirtschaftlichen Probleme Frankreichs, die ganz wesentlich dazu beitrugen, die Legitimation der von Robespierre verkörperten Herrschaft zu zersetzen.
Mit dem Sturz Robespierres ging ein politischer Paradigemenwechsel einher, eine Sehnsucht nach Frieden, (...) (606)
(...) am 5. April 1795 die Unterzeichnung des Friedens zwischen Frankreich und Preußen. (607)
Waren im November 1794 Assignaten im Nennwert von rund 8 Milliarden livres im Umlauf, wuchs die Geldmenge bis zum Mai 1795 auf 11,4 Milliarden an und belief sich im November auf 19.7 Milliarden. (...)
(...) während die Wohlhabenden ihren Besitz durch den Erwerb von Nationalgütern spielend mehren konnten, die sie mit Assignaten bezahlten, der Wert rapide verfiel. (611)
(...) Gesetz vom 17. April 1795 verfügt wurde. Neben den gewöhnlichen Nationalgarden sollten eine Reihe von Elite-Kompanien aufgestellt werden, deren Mitglieder für ihre Ausrüstung, Uniform und Waffen, selbst aufkommen mussten. Diese Kompanien, die sich aus den Angehörigen des bessergestellten Bürgertums rekrutierten, waren als besonders verlässliche Prätorianergarde gedacht, die einen wirksamen Schutz des Konvents vor dem immer wieder drohenden Volkszorn gewährleisten sollte. (619)
(...) Verfassungstext, der vom Konvent am 22. August [1795] verabschiedet wurde. Alle Steuerzahler, die männlichen Geschlechts und über 21 Jahre alt waren, erhielten als Citoyens das Wahlrecht. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte durch zwei Wahlkollegien, in die lediglich Bürger entsandt werden durften, die Grundbesitz oder einen Pachtvertrag nachweisen konnten, dessen Wert wenigstens dem Betrag der Steuerleistung entsprechen musste, den ein Arbeiter, (...), für einen Verdienst von 100 oder 200 Arbeitstagen zu entrichten hatte. Diesen Bestimmungen werden rund 1 Million Männer entsprochen haben, die damit etwa ein Drittel der passiv Wahlberechtigten von 1789 ausmachten. Diese bestimmten ihrerseits die 30.000 Wahlmänner, die schließlich für die Wahl der Abgeordneten zuständig waren. Mit anderen Worten: In jedem Departement war nur eine schmale Schicht von einigen hundert Notabeln unmittelbar aktiv an der Wahl der Abgeordneten beteiligt. Sie bildeten eine in sozialer Hinsicht sehr homogene Kohorte aus Angehörigen der oberen Mittelklasse, die damit das Bleigewicht der bürgerlichen Revolution verkörperte. (627)
Ein Unterhaus mit fünrhundert Mitgliedern, der Conseil des Cinq-Cents, die mindestens dreißig Jahre alt sein mussten, hatte allein das Recht, Gesetze vorzuschlagen, die dann vom Oberhaus, dem Conseil des Ansienes, dessen 250 Mitglieder wenigstens 40 Jahre alt sein mussten, geprüft und entweder en bloc gebilligt oder abgelehnt werden konnten. (627-628)
Für die Belange der Exekutive waren fünf Direktoren zuständig, die von den Anciens aus einer Liste von je zehn Kandidaten ausgewählt wurden, die ihnen die Cinq-Cents vorgelegt hatten. (628)
Die Konquistadorenzüge der Revolutionsgeneräle waren für die Existenz der Republik unverzichtbar, weil die systematische Auspressung der eroberten Länder dem Regime die dringend benötigten Mittel verschaffte, die das marode Steuerwesen nicht abwarf. Im blinden Vertrauen auf das Sprudeln dieser Geldquelle machte sich das Direktorium immer abhängiger von der Fortüne seiner Generäle, was diese über kurz oder lang in Versuchung führen musste: nicht länger die Befehlsempfänger korrupter und am eigenen Machterhalt interessierter Politiker zu sein, die sich auf eine mehr als fragwürdige stützten, sondern selber die Ausübung der Herrschaft zu beanspruchen. (655)
Am 19. November 1792 verkündete der Konvent den Beschluss, allen Völkern, die ihre Freiheit erlangen wollten, brüderliche Hilfe zu gewähren. (...) Es galt die Parole: Friede den Hütten, Krieg den Palästen, (....) (670)
Am 1. Februar 1793 erklärte der Konvent, (...),. einstimmig Großbritannien und der Holländischen Republik den Krieg. Kurz darauf fiel Dumouriez in die holländische Republik ein. Am 7. März erklärte der Konvent auch Spanien den Krieg. Die Revolution stand damit einer Mächtekoalition aus Österreich, Preußen, Großbritannien, Spanien, Sardinien-Piemont und der Holländischen Republik gegenüber, der am 22. März das Heilige Römische Reich und am 25. März auch Russland beitraten. (671)
Dank der levée en mass waren die Armeen der Revolution zahlenmäßig weit stärker als die ihrer Gegner, und was ihnen an militärischem Drill abging, machte ihr patriotischer Enthusiasmus mehr als wett. (674)
(...) konfuse Strategie der Alliierten, die (...) den Gegner jeweils getrennt zu schlagen versuchten. Das war ein kapitaler Fehler, der sich damit rächte, dass die Revolutionstruppen zu Jahresbeginn 1795 ganz Holland, Belgien und das gesamte linke Rheinufer erobert, die Engländer vom Kontinent vertrieben und die Österreicher auf der gesamten Front zum Rückzug gezwungen hatten. (...)
Aus Rücksicht auf die Sicherung der polnischen Beute hatte sich Preußen schon seit dem Sommer 1793 nicht mehr an dem Krieg gegen die Revolution beteiligt. Diesen Entschluss bekräftigte ein im November 1794 geschlossener Waffenstillstand, mit dem Preußen in förmliche Friedensverhandlungen mit der Republik eintrat, deren Ergebnis der im April 1795 in Basel unterzeichnete Frieden war, (....) Preußens erschöpfte Finanzen wurden entlastet, und Berlin bekam damit freie Hand gegenüber Polen. (675)
Bereits am 13. Mai 1794 wurde die Commision du commerce et des approvisonnements angewiesen, in den eroberten Gebieten Agenturen einzurichten, die den Abtransport von Versorgungsgütern, Waren, Kunstwerken und Büchern organisieren sollten. (...)
(...) Beschluss des Wohlfahrtsausschusses vom 14. Juli (...), mit dem Brüssel eine Kontribution von 50 Millionen francs auferlegt wurde. Um die zügige Eintreibung dieser Summe zu gewährleisten, sollten 600 Geiseln unter den reichsten Bürgern der Stadt genommen werden. (677)
(...), was der Konvent am 1. Oktober 1795 vollzog: die förmliche Annexion Belgiens durch die französische Republik. (678)
Für den Oberbefehl über die militärischen Operationen auf dem oberitalienischen Nebenkriegsschauplatz ernannte das Direktorium am 2. März 1796 mit General Bonaparte einen Mann, der sich spätestens seit dem Juli des Vorjahres ausweislich zweier Denkschriften auf diese Aufgabe vorbereitet hatte. (681)
Nicht anders als das Deutsche Reich, war auch Italien ende des 18. Jahrhunderts lediglich ein geographischer Begriff, der eine Fülle von Herrschaften umfasste, die aus zahlreichen inneren Auseinandersetzungen hervorgegangen waren und die sich dank einer längeren Friedensperiode zu einem bunten Staatenmuster konsolidiert hatten. (682)
Das bürglich-liberale Mailand, das seit 1714 zu Österreich gehörte, hieß Bonaparte als seinen Befreier willkommen. (...)
Ganz besondere Aufmerksamkeit schenkten die Besatzer den reichen Kunst- und Kulturschätzen des Landes. Aus Kirchen und Palästen wurden Gemälde und Skulpturen, aus Bibliotheken Bücher und Manuskripte fuhrenweise nach Frankreich gebracht. (684)
Bis Ende Mai 1796 war es ihm durch geschickte Manöver gelungen, die Österreicher zum Rückzug in die Berge von Südtirol zu zwingen. (686)
Spätestens seit September 1798 verlor die Grande Nation in Italien an Rückhalt; ähnlich verhielt es sich auch in anderen Territorien, in Belgien, Luxemburg oder der Schweiz, wo es ebenfalls zu Aufständen gegen Frankreich und die Segnungen der Revolution kam. (719)
Bis Ende 1799 war ganz Italien bis auf einen schmalen Küstenabschnitt bei Genua von den französischen Befreiern befreit. (720)
Die Armee gehörte neben den Grundbesitzern und der Bourgeoisie zu den großen Gewinnern des revolutionären Umsturzes, (...). Außerdem besaß sie (...) den Nimbus, die Ziele der Revolution zu Verkörpern. Beides machte die Armee in der Rolle einer über den revolutionären Parteikämpfen stehenden Ordnungsmacht der großen Massen der einfachen Bevölkerung genehm, den Habenichtsen, Krämern und Handwerkern, den Kleinbauern, Pächtern und Tagelöhnern, die sich um ihre mit der Revolution verknüpften Hoffnungen betrogen sahen. Zu den Verlierern zählten auch die Frauen, denen ihr Eintreten für die Revolution nicht mit der Gleichberechtigung vergoldet worden war, (..... (739)