Hanna Arendt: Was heißt persönliche Verantwortung in einer Diktatur?

Veröffentlicht von

München 2018 (Piper)

Dabei war ich selbstverständlich davon ausgegangen, das wir alle es noch imer mit Sokrates halten, der gesagt hat, es sei besser, Unrecht zu erleiden, als Unrecht zu tun. (...)
Hans Morgenthau hatte im New York Times Magazine ganz selbstverständlich geäußert, dass es Unrecht sei, um des Mammons willen zu betrügen, dass es doppelt Unrecht sei, in intellektuellen und geistigen Angelegenheiten zu betrügen, und dass es dreifach Unrecht sei, wen ein (akademischer ) Lehrer betrog. (10)

Wie kann ich Recht von Unrecht unterscheiden, wenn die Mehreit oder meine gesamte Umgebung die Frage schon vorentschieden hat? Wer bin ich, dass ich richte? Und zweitens, in welchem Umfang, wenn überhaupt, können wir vergangen Ereignisse und Vorfälle beurteilen, bei denen wir nicht zugegen waren? (11)

Wer hat je behauptet, dass ich, indem ich ein Unrecht verurteile, unterstelle, dass ich selbst davor gefeit wäre, es zu begehen? (...)
Denn hinter der Abneigung, über die Taten anderer zu urteilen, lauert der Verdacht, dass eigentlich niemand ein frei handelndes Wesen ist, und somit der Zweifel, ob überhaupt jemand für sein Tun verantwortlich ist oder zumindest für seine Taten einstehen kann. (11-12)

Es handelt sich übrigens hierbei um einen Begriff [Kollektivschuld], der erstmals auf das deutsche Volk uns seine kollektive Vergangenheit angewandt wurde, um eine Vorstellung freilich, die sich in der Praxis als höchst wirksame Reinwaschung all jener erweisen hat, die tatsächlich etwas getan hatten; wo alle schuldig sind, da ist niemand schuldig. (14)

Juristische und moralische Fragen sind keinesfalls dasselbe, doch in gewisser Weise verwandt, weil beide Urteilskraft voraussetzen. (15)

Ohne diesen fast vollständigen Zusammenbruch, weniger der persönlichen Verantwortung als vielmehr des persönlichen Urteilsvermögens in den Anfangszeiten des Nationalsozialismus, kann man unmöglich verstehen, was tatsächlich später geschehen ist. (...)
Ich bin immer noch der Ansicht, dass diese frühe moralische Desintegration der deutschen Gesellschaft, die für einen Außenstehenden kaum erkennbar ist, eine Art Generalprobe für den völligen Zusammenbruch darstellte, der diese Gesellschaft dann während der Kriegsjahre einholte. (19)

Persönliche Verantwortung muss man von politischer Verantwortung unterscheiden. (22)

Ich habe es immer für den Inbegriff moralischer Verwirrung gehalten, das sich in Deutschland der Nachkriegszeit diejenigen, die völlig frei von Schuld waren, gegenseitig und aller Welt versicherten, wie schuldig sie sich fühlten, wohingegen nur wenige der wirklichen Verbrecher bereit waren, auch nur die geringste Spur von Reue zu zeigen. (...)
Nun, wenn junge Menschen in Deutschland, die viel zu jung sind, um überhaupt etwas getan zu haben, sich schuldig fühlen, dann haben sie entweder unrecht, sind verwirrt, oder sie betreiben intellektuelle Spielereien. So etwas wie kollektive Schuld oder kollektive Unschuld gibt es nicht, der Schuldbegriff hat nur Sinn, wo er auf Individuen angewendet wird. (24)

Theorie vom Rädchen im Getriebe (25)

Denn in einem Gerichtssaal, so versuchten die Richter klarzustellen, wird keinem System, nicht der Geschichte, keiner historischen Tendenz, keinem Ismus, wie zum Beispiel dem Antisemitismus, sonder einer Person der Prozess gemacht. (26)

Offensichtlich werden in den meisten kriminellen Organisationen die großen Verbrechen von kleinen Rädchen begangen. (...) Wenn man dem Angeklagten erlaubte, sich als Vertreter eines Systems schuldig oder nicht schuldig zu bekennen, würde aus ihm in der Tat ein Sündenbock. (...)
In jedem bürokratischen System gehört das Abwälzen von Verantwortung zur täglichen Routine, und wenn man Bürokratie aus der Sicht der politischen Wissenschaften als eine Herrschaftsform definieren möchte, dann handelt es sich dabei um die Herrschaft der Büros, (...). (27)

Bürokratie ist die Herrschaft der Niemande und aus ebendiesem Grund vielleicht die am wenigsten menschliche und grausamste Herrschaftsform. (...)
auf die Antwort: Nicht ich, sonder das System, in dem ich ein Rädchen war, hat es getan, wird sofort die nächste Frage gestellt:
Und warum bitte sehr, wurden Sie ein Rädchen oder blieben Sie es unter derartigen Umständen? (...)
Der Eichmannprozess wäre wie alle diese Prozesse völlig uninteressant gewesen, wenn er nicht das Rädchen (...) in einen Menschen verwandelt hätte. Nur weil dieser Schritt mit Prozessbeginn bereits vollzogen war, konnte die Frage der persönlichen Verantwortung und deshalb der juristischen Schuld überhaupt entstehen. (28)

Es [das System] zählt, juristisch wie moralisch betrachtet, zu den Umständen, unter denen eine Tat begangen wird - nämlich ungefähr so, wie man die Verhältnisse von sozial Benachteiligten im Falle von Armutskriminalität als mildernde Umstände in Rechnung stellt, ohne die Taten als solche zu entschuldigen. (...)
Diktatur in der alten römischen Bedeutung des Wortes bezeichnete immer eine Notstandsmaßnahme verfassungsmäßiger und gesetzesförmiger Herrschaft, sie war zeitlich und machtmäßig immer strikt begrenzt; wir erkennen sie wieder, wenn in Katastrophengebieten oder zu Kriegszeiten der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht verkündet wird. Wir kennen außerdem moderne Diktaturen als neue Herrschaftsformen, in denen entweder das Militär die Macht übernimmt, die zivile Regierung abschafft und die Bürger ihrer zivilen und politischen Freiheiten beraubt, oder sich eine Partei des Staatsapparates auf Kosten aller anderen Parteien bemächtigt und es daher auch keinerlei organisierte politische Opposition mehr gibt. Beide Herrschaftstypen bedeuten das Ende der politischen Freiheit, doch das Privatlegen udn unpolitische Betätigungen werden nicht notwendigerweise davon berührt. (29)

(...) verfassungsmäßige Herrschaft ist ohne die Verankerung des Rechts auf Opposition nicht denkbar (...).
Zudem erstreckt sich totale Herrschaft auf alle Bereiche des Lebens, nicht nur auf den politischen. Die totalitäre Gesellschaft ist im Unterschied zur totalitären Herrschaft tatsächlich monolithisch; alle öffentlichen Äußerungen (...), alle Organisationen wie Wohlfahrt, Sport und Unterhaltung sind gleichgeschaltet. In allen Büros und in der Tat in allen Jobs, (...), wird verlangt, dass man die herrschenden Prinzipien vorbehaltlos akzeptiert. (30)

Was die Gerichte in all diesen Nachkriegsprozessen verlangten, ist, dass die Angeklagten nicht an den von ihren Regierungen als legal ausgegebenen Verbrechen hätten beteiligen dürfen. (...) Denn in Wahrheit war es so, dass nur diejenigen, die sich völlig aus dem öffentlichen Leben zurückzogen und jede Art von politischer Verantwortung ablehnten, es vermeiden konnten, in politische Verbrechen verwickelt zu werden - das heißt, sie konnten juristischer und moralischer Verantwortung aus dem Weg gehen. (...)
(...) Argument in endlosen Variationen vorgebracht: (...) nur wer dabeigeblieben ist, hatte die Möglichkeit, mäßigend einzuwirken und zumindest einigen Menschen zu helfen; wir zollten dem Teufel Tribut, ohne ihm jedoch unsere Seele zu verkaufen, während jene, die nichts taten, sich vor jeder Verantwortung drückten und nur an sich und an die Rettung ihres Seelenheils dachten. (31)

Denn ein totalitäres Regime kann nur von innen gestürzt werden - nicht durch eine Revolution, sonder durch einen Staatsstreich -, es sei denn, es wird in einem Krieg besiegt. (32)

Es gab im Dritten Reich nur wenig Menschen, die die späteren Verbrechen des Regimes aus vollem Herzen bejahten, dafür aber eine große Zahl, die absolut bereit waren, die dennoch auszuführen. (...) Bei ihrer moralischen Rechtfertigung hat das Argument des kleineren Übels eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Wenn man mit zwei Übeln konfrontiert werde, so lautet das Argument, dann sei man verpflichtet, das kleinere von beiden zu wählen, wohingegen es unverantwortlich sei, rundweg jede Wahl abzulehnen. (33)

(...) schrieb Papst Johannes XXIII (...): Sie müssen sich davor in Acht nehmen ... sich in irgendeiner Weise mit dem Bösen in der Hoffnung einzulassen, dass dadurch irgendjemand geholfen werden könnte. Politisch betrachtet bestand die Schwäche der hier zur Diskussion stehenden Arguments schon immer darin, das diejenigen, die das kleinere Übel wählen, rasch vergessen, dass sie sich für ein Übel entscheiden. Das das Übel des dritten Reichs schließlich so ungeheuerlich wurde, dass man es beim besten Willen nicht mehr als kleineres Übel bezeichnen konnte, hätte man annehmen können, dass diese Argumentation nun ein für alle Mal zusammengebrochen wäre, was erstaunlicherweise nicht der Fall ist. (34)

Die Hinnahme kleinerer Übel wird bewusst dafür benutzt, die Beamten wie auch die Bevölkerung im Allgemeinen daran zu gewöhnen, das Übel an sich zu akzeptieren. (...)
Der Vernichtung der Juden ging eine schrittweise Folge antijüdischer Maßnahmen voraus, welche jeweils gebilligt wurde mit dem Argument, dass die Weigerung, daran mitzuwirken, nur alles verschlimmert hätte - bis eine Stufe erreicht war, das Schlimmeres überhaupt nicht mehr passieren konnte. (...)
Leider scheint es viel einfacher zu sein, menschliches Verhalten zu konditionieren und Menschen dazu zu bringen, sich auf eine völlig unvorhergesehene und entsetzliche Weise zu verhalten, als irgendjemanden davon zu überzeugen, aus der Erfahrung zu lernen, das heißt mit Denken und Urteilen zu beginnen, (...). (36)

Hoheitsakte hingegen sind Staatshandlungen, die im völlig rechtsfreien Raum stattfinden. (...) Die Theorie, die hinter dem Begriff der Hoheitsakte steht, besagt, dass souveräne Regierungen unter außergewöhnlichen Umständen gezwungen sein könnten, zu verbrecherischen Mitteln zu greifen, weil ihre Existenz oder die Aufrechterhaltung irher Macht infrage stehe; (37)

Juristisch gesehen muss der Befehl, den man verweigert, offenkundig unrechtmäßig sein; (...) Für die betreffende Person, die zu entscheiden hat, ob sie gehorcht oder nicht, muss der Befehl eindeutig als Ausnahme gekennzeichnet sein und das Problem besteht darin, das in totalitären Regimes und insbesondere in den letzten Jahren des Hitlerregimes nicht verbrecherische Befehle als Ausnahmen erkennbar waren. (40)

Gehandelt wurde schließlich unter Verhältnissen, in denen jede moralische Tat ungesetzlich und jede rechtmäßige Handlung ein Verbrechen war. (41)

Diejenigen, die nicht teilnahmen und von der Mehrheit als unverantwortlich bezeichnet wurden, waren die Einzigen, die es wagten, selbst zu urteilen. (45)

Die Trennungslinie zwischen denen, die denken wollen und deshalb für sich selbst urteilen müssen, und denen, die sich kein Urteil bilden, verläuft quer zu allen sozialen Unterschieden, quer zu allen Unterschieden in Kultur und Bildung. (46)

Es wäre viel gewonnen, wenn wir das verhängnisvolle Wort Gehorsam aus dem Vokabular unseres moralischen und politischen Denkens streichen könnten. (52)