Björn Onken: Die attische Polis

Veröffentlicht von

Stuttgart 2015 (Reclam) - RECLAMS UNIVERSAL-BIBLIOTHEK Nr. 17083

Die aus Adel und freien Bauern bestehende Gesellschaft fand in der ersten Hälfte der sogenannten archaischen Zeit der griechischen Geschichte (800-500 v.Chr.) mit der Polis (Plural: Poleis) zu einer neuen Organisationsform. Wesentliches Charakteristikum der Polis war, dass die Bürger trotz der sozialen Unterschiede eine Gemeinschaft bildeten (...). Dabei ist zu beachten, dass Fremde und Zugezogene zwar im Bereich der Polis wohnen konnten, aber rechtlich schlechter gestellt waren als die Bürger. Nur selten erhielt ein Fremder Bürgerrecht verliehen. (17)

Die Führungsaufgaben in der Polis lagen ähnlich wie in der homerischen Gesellschaft zunächst in der Hand der adeligen Großgrundbesitzer. Sie regelten Streitigkeiten, sorgten durch Baumaßnahmen für die nötige Infrastruktur, kümmerten sich um die Kulthandlungen und organisierten die Verteidigung. Weil diese Aufgaben klare Zuständigkeiten erforderten, wurden Ämter mit bestimmten Tätigkeitsbereichen geschaffen. In Athen sind im 7. Jahrhundert drei Oberämter uns sechs weitere Amtsträger belegt, die gemeinsam auch als neuen Archonten bezeichnet werden.  An ihrer Spitze stand der Archon, in dessen Kompetenzbereich vor allem juristische Aufgaben und die Leitung des Gemeinwesens fielen. Das Heer wurde von polemarchos angeführt, der sich darüber hinaus mit den Rechtsfällen von Fremden befasste. Die Kulthandlungen der Polis überwachte und vollzog der basileus, der damit eine wichtige Aufgabe des alten Adels weiterführte, (...)
Die Tradition des homerischen Adelskollegiums lebte im archaischen Athen in der Versammlung der ehemaligen Archonten fort. Sie trafen sich auf dem Hügel Areopag, der für ihre Versammlung zum Namensgeber wurde. Im Kreis dieser erfahrenen Politiker wurden die neuen Amtsträger eingesetzt, beraten und kontrolliert. Zudem übernahm der Areopag Rechtsfälle, wenn besonders schwere Verbrechen wie Mord zu untersuchen waren. (19)

Am Ende der archaischen Zeit um 500 v.Chr. gab es im griechischen Siedlungsraum insgesamt ca. 700 Poleis. (22)

Die athenische Gesellschaft gliederte sich am Ende des 7. Jahrhunderts nach dem Vermögen der Bürger in mindestens drei soziale Klassen. An der Spitze standen die reichen hippeis (Pferdebesitzer), die so viel Land besaßen, dass sie kaum noch selbst arbeiten mussten. Unter den hippeis standen die wohlhabenden zeugitai (Besitzer eines Ochsengespanns), und ganz unten folgten die thetes (Knechte), die kein nennenswertes Vermögen besaßen, aber mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachten. (25)

In dieser schwierigen Lage haben sich die Athener entschlossen, einen Schiedsrichter und Gesetzgeber einzusetzen. Ihre Wahl fiel auf Solon, der 594 v. Chr. das Amt des archon mit zusätzlichen Vollmachten für die Gesetzgebung übernahm. Solon genoss das Vertrauen vieler Athener, weil er zwar zum Adel gehörte, aber nicht zu den führenden Köpfen derer zählte, die sich durch die herrschenden Schuldverhältnisse bereichert hatten. Außerdem schätzten die Athener aller Schichten die Rechtschaffenheit, Besonnenheit und Erfahrung des weitgereisten Solon, den die spätere Überlieferung zu einem der sogenannten »Sieben Weisen« machte.(26)

Das Problem der Verschuldung ging Solon mit der seisachtheia (Lastenabschüttelung) an, die einen Schuldenerlass verfügte. Damit befreite er die Höfe der hektemoroi von den horoi. Die Bauern konnten nun ihre Existenz wieder eigenständig sichern. Wer in der Vergangenheit wegen seiner Schulden zum Sklaven geworden war, erhielt seine persönliche Freiheit zurück. Sogar ins Ausland verkaufte Athener ließ Solon freikaufen, um sie in die Heimat zu holen (Quelle 3). Eine Versklavung von Schuldnern war künftig grundsätzlich verboten. Mit diesen Maßnahmen befriedigte Solon zwar weder die Erwartungen vieler kleiner Bauern noch die des Adels, aber die seisachtheia schuf ein starkes Bauerntum, das der attischen Polis in den folgenden Jahrhunderten ein festes Fundament gab. (27)

Im 5. Jahrhundert v. Chr. entstand in der attischen Polis die erste Demo-kratie (Volks-herrschaft) der Menschheit. Sie ging nicht unmittelbar aus einem radikalen Umsturz hervor, sondern entwickelte sich auf dem Fundament der solonischen Verfassung schrittweise vom Sturz der Tyrannis 510 v. Chr. bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts. In Athen diskutierte man immer wieder die Vor- und Nachteile der verschiedenen politischen Systeme (Quelle 4). Der Begriff Demokratie taucht dabei erstmals ca. 430 v. Chr. in den uns überlieferten Quellen auf. Einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Demokratie markieren die Reformen des Kleisthenes um 508/7 v. Chr., der die Politisierung der Bürgerschaft vorantrieb, indem er ihre soziale Gliederung mit der Reorganisation der Demen und Phylen, in die der Bürgerverband unterteilt war, umgestaltete. Die Volksversammlung, zu deren Unterstützung Kleisthenes den Rat der 500 eingerichtet hatte, avancierte in den nächsten Jahren zur zentralen Entscheidungsinstanz. (32)

Als kleinste Verwaltungseinheit schuf Kleisthenes die Demen (Sg. demos -Volk), die jeweils die Bürger eines Straßenzuges oder Stadtviertels bzw. eines Dorfes im Umland umfassten. Die Demen verfügten über einen Finanzetat und pflegten eigene Kulte und Feste. Eine wichtige Aufgabe der Demen war die Führung der Bürgerlisten, mit denen man den Bürgerstatus nachweisen konnte. An der Spitze eines demos stand ein Amtsträger, der dem-arch (Demos-Vorsteher), der der Gemeindeversammlung des demos vorstand, wo unter anderem die Kandidaten für Ämter in Athen ausgewählt wurden. Im 4. Jahrhundert v. Chr. sind 139 Demen belegt. Für die Zeit des Kleisthenes gibt es keine verlässlichen Angaben, aber die Anzahl der Demen lag vermutlich in einer ähnlichen Größenordnung. (...)
Die Demen wurden je nach geographischer Lage einer der drei Regionen Stadt, Binnenland und Küste zugeordnet. Die Demen einer Region fasste Kleisthenes so zusammen, dass daraus in jeder Region zehn Trittyen (Sg. Trittys = Drittel) wurden, die etwa die gleiche Anzahl von Bürgern enthielten. Aus den insgesamt dreißig Trittyen bildete Kleisthenes zehn Phylen, indem er jeweils eine Trittys aus jeder der drei Regionen zu einer Phyle zusammenfügte. In jeder Phyle waren auf diese Weise Bewohner der Stadt, des Binnenlandes und der Küste vertreten. (34)

In den von Kleisthenes neu geschaffenen Rat der 500 (bule) entsandte jede Phyle 50 per Los bestimmte Bürger aus den Kandidatenlisten ihrer Demen. Durch dieses Verfahren bot der Rat zwar kein repräsentatives, aber in der Regel doch ein gutes Abbild der attischen Bürgerschaft; Die Hauptaufgabe des Rates bestand darin, die Sitzungen der Volksversammlung vorzubereiten. (35)
Bild. S. 36

Durch die Schaffung des Rats der 500 gelang es Kleisthenes, viele Bürger wenigstens für eine kurze Zeit in ein politisches Amt zu holen und auf die Weise die Politisierung der Bürgerschaft entscheidend voranzutreiben. Die ärmeren Bürger blieben allerdings im Rat unterrepräsentiert. Ein entsprechendes Amt nahm viel Zeit in Anspruch, und für weniger Vermögende war es folglich schwierig, in einer solchen Phase auf den Verdienst aus ihrer geregelten Arbeit zu verzichten. Ab dem späten 5. Jahrhundert erhielten die Ratsmitglieder deshalb Diäten, was die soziale Basis der Mitgliedschaft noch einmal erweiterte. (37)

An der Volksversammlung (ekklesia) konnte jeder männliche Bürger teilnehmen, der mindestens 20 Jahre alt war. Zunächst fungierte die Volksversammlung gemeinsam mit dem Rat der 500 als Gegengewicht der Bürger zum Areopag und den Amtsträgern, die vor allem vom Adel gestellt wurden. Die Volksversammlung konnte souverän entscheiden, ließ sich allerdings oft durch die Ratschläge von gebildeten und redegewandten Adeligen lenken. Das bedeutet aber nicht, dass die ekklesia ein willfähriges Instrument adeliger Interessen gewesen wäre. Einzelne Angehörige des Adels agierten in der Volksversammlung immer Wieder erfolgreich gegen die Mehrheitsmeinung in den Oberschichten. Nach dem Tod des Perikles 429 v. Chr., der die Volksversammlung zuvor über Jahrzehnte dominiert hatte, gewannen nichtadelige Redner an Bedeutung für die Entscheidungsfindung. (...)
Man versammelte sich zunächst auf der Agora, seit etwa 460 v. Chr. dann auf der Pnyx westlich der Akropolis, wo etwa 6000 Menschen Platz fanden. Angesichts der Tatsache, dass es nach modernen Schätzungen zwischen 30 000 und 40 000 Bürger in Attika gab, war dies eine eher geringe Zahl, zumal die Pnyx wohl meist nicht vollständig gefüllt wurde. Für eine weitverbreitete Politikverdrossenheit im modernen Sinne gibt es allerdings keine Anzeichen. (38)

Das Gerichtswesen lag in Athen wie der Rat der 500 in der Hand von Bürgern, die per Los in ihr Amt kamen. Die Volksherrschaft sollte sich auch auf die Gerichte erstrecken, denn wie in der Schrift Athenaion Politeia (Athenische Verfassung) aus dem Umfeld des Aristoteles zu lesen ist, »ist das Volk Herr über den Staat, wenn es der Herr über den Stimmstein bei Gericht ist«. (39)

Für das Richteramt konnte sich jeder Bürger bewerben, der mindestens 30 Jahre alt war und keine Schulden bei der Polis hatte. Jedes Jahr ermittelte man aus diesem Kreis 6000 Richter mit einem komplizierten Losverfahren, das vor allem dafür zu sorgen hatte, dass sich das Richterkollegium aus einem guten Querschnitt der nach den Phylen gegliederten Bürgerschaft zusammensetzte. Die Ausgelosten schworen in einem Eid, ihre Entscheidung gerecht und im Sinne der Demokratie zu treffen. Wenn es zu einem Prozess kam, wurden am Morgen des Verhandlungstermins aus denjenigen der 6000, die erschienen waren, Richter für einen Gerichtshof (...) ausgelost. (40)

Die politische Gleichberechtigung (isonomia) erlaubte den Adeligen keine Privilegien mehr, aber bei den Wortmeldungen in der Volksversammlung halfen ihnen das Renommee ihrer Familie und ihre rhetorische Ausbildung, eine Führungsrolle einzunehmen. Erst im letzten Drittel des 5. Jahrhunderts nahmen auch Redner, die nicht den alten adeligen Familien angehörten, spürbaren Einfluss auf die Aussprachen in der Volksversammlung. Der Auftritt vor dem Volk bot daher den Mitgliedern der alten Eliten eine Bühne, um sich aus der Menge und gegenüber den Standesgenossen herauszuheben. Mit der Zustimmung zu den Anträgen eines Redners stieg sein soziales Prestige. Gute Chancen für die Profilierung im Rahmen der Demokratie brachten die militärischen Kommandos, da das Strategenamt hohes Ansehen genoss. (46)

Mit der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Athens wuchs auch seine Bevölkerung. In der Mitte des 5. Iahrhunderts lebten ca. 250.000 Menschen in Attika. Von ihnen genossen nur ca. 35.000 Männer alle Privilegien des Bürgerrechts. Die weiteren Mitglieder der Bürgerfamilien (Frauen und Kinder) umfassten ca. 75.000 Menschen. Daneben lebten noch einschließlich der Familienangehörigen 40 000 Fremde sowie vermutlich etwa 100.000 Sklaven in Athen. (...)
Viele Fremde hätten gern das Bürgerrecht erworben, aber Perikles initiierte 451 v. Chr. ein Bürgerrechtsgesetz, das eine strenge Regelung etablierte. Nur wenn beide Elternteile das Bürgerrecht besaßen, wurde ihre Nachkommenschaft in die Bürgerlisten eingetragen. Männer mussten nach dem 18. Lebensjahr noch eine zweijährige militärische Ausbildung absolvieren, bevor sie zur Volksversammlung zugelassen wurden. (67)