Jochen Bleicken: Die athenische Demokratie

Veröffentlicht von

Paderborn 1994 (Verlag Ferdinand Schöningh GmbH)

In Athen haben wir dann jedenfalls unmittelbar vor dem Auftreten Solons, also um 600 v. Chr., die Umrisse eines institutionalisierten Gemeinwesens (Polis) vor uns. Von den politischen Einrichtungen, die wir in dieser Zeit in Athen vor uns sehen, sind vor allem der Adelsrat (Areopag) und die neun Archonten als das höchste Exekutivgremium sowie ein „staatliches“, zumindest für die Tötungsdelikte zuständiges Gericht herauszuheben, das nicht nur mehr schiedsrichterliche Instanz, sondern eine öffentlich-rechtliche Institution mit Gerichtszwang und effektiver Streitbeilegung war, nämlich das Gericht der 51 Epheten.
An der Spitze der Archonten Stand der Archon, der dem Jahr den Namen gab (eponymer Beamter). Von den anderen Archonten führte einer das Heer (Polemarchos), ein anderer besorgte die wichtigsten religiösen Angelegenheiten (Basileus). Die restlichen sechs waren Richter (ThesmOtheten). Die Archonten sollen in sehr alter Zeit für jeweils zehn Jahre gewählt worden sein. Später, nach der Überlieferung seit 683/82, dem Jahr des ersten jährlich gewählten Archon Kreon, wurde das Archontat zum ]ahresamt. Die Befristung des Amtes, durch die alle Ämter jährlich reihumgingen (Annuität), ist ein typisch aristokratischer Regierungsmechanismus. Er verweist darauf, dass sich jedenfalls diejenigen Adligen, die sich um Ämter bewarben, als eine nun auch innerhalb des politischen Gemeinwesens miteinander konkurrierende Gesellschaft aufgefasst haben. (20)

Wer ein bestimmtes Maß an Erträgen nachzuweisen vermochte und darum in den Schätzungslisten stand (timémata parecbo’menoi, „die Vermögen nachweisen können“), gehörte zu dem Kreis der Berechtigten. Die Zeit, in der die Adligen allein das politische Leben geprägt hatten, ging mit dieser Neuerung zu Ende, auch wenn Solon - und hier erscheint er uns wiederum als Vermittler den alten Familien innerhalb der Timokratie eine beherrschende Stellung gab. Den zwei Personengruppen nämlich, die er bereits als institutionalisierte Klassen vorgefunden haben dürfte, den Reitern (das sind im großen ganzen die Adligen) und den Zeugiten (mit ihnen müssen wir die Masse der großen und mittleren Bauern gleichsetzen), fügte er eine dritte hinzu, nämlich die reichsten Grundbesitzer, welche über 500 Scheffel (...) pro Jahr an festen und flüssigen Produkten Ertrag hatten. Diese „Fünfhundertscheffler“ (penta/eosiomédimnoi) zeigen mit ihrem Namen deutlich an, dass sie als eine Gruppe künstlich geschaffen, nicht natürlich gewachsen waren, und verweisen damit auf Solon als ihren Schöpfer (...). (23)

Die Reform bestand in einer Neuordnung der politischen Organisation der Athener. Hatte diese früher in nach Phratrien und Phylen gegliederten Personenverbänden bestanden, wurde sie jetzt durch die Schaffung von zehn neuen geographischen Bezirken, die ebenfalls Phylen hießen (danach sprechen wir heute von der kleisthenisehen Phylenreform), in eine rein territoriale Ordnung verwandelt. Neben dem Territorialprinzip stand als zweite, nicht minder gewichtige Idee der Reform der Gedanke der Mischung verschiedener landschaftlicher Gebiete Attikas innerhalb einer jeden Phyle: Die Phyle sollte kein geographisch zusammenhängendes Gebilde sein, sondern sich jeweils aus drei „Dritteln“ (Trittyen) zusammensetzen, von denen jedes Drittel (Trittys) einem der drei großen Landschaftsbereiche, nämlich Stadt (dsty), Binnenland (mesögeion) und Küste (paralz’a), angehörte. Die Phyle war also ein aus den verschiedenen Landschaften Attikas zusammengesetztes territoriales Gebilde und vereinigte in sich damit sowohl städtische als auch stadtferne, sogar die stadtfernsten Gegenden; in ihr war der Lokalgeist ebenso aufgehoben wie etwaige besondere wirtschaftliche Interessen, die sich aus dem Wohnsitz ergeben mochten: Jede Phyle repräsentierte gleichsam ganz Attika und hielt in sich mögliche Gegensätze in der Schwebe, und alle Phylen insgesamt repräsentierten wiederum gleichmäßig alle Bürger, die von Athen ebenso wie die von Eleusis oder Marathon, die am Rande Attikas lagen, und „alle Bürger“ heißt: den Staat der Athener. (37)

Die Wirkung der neuen Phylenordnung zeigte sich sofort in dem politischen Aufbau der Stadt. Die Beamten wurden künftig nach Phylen gewählt, ebenso der neue Rat, in den jede Phyle 50 Mann entsandte und der als Rat der Fünfhundert eine große Zukunft haben sollte. Hat es in vorkleisthenischer Zeit bereits einen „Volksrat“ gegeben, wie ja Solon die Einführung eines Rates der „Vierhundert“ zugeschrieben worden ist, dürfte er dessen Kompetenzen übernommen haben; es scheint jedenfalls zunächst für ihn keine weitere Konsequenz eingetreten zu sein als die, dass er sich der Phylenreform anpasste. Vor allem aber fügte man das Heerwesen in die neue Ordnung ein. Jede Phyle stellte künftig ein Regiment (zunächst wohl ca. 1 000 Mann) mit einem Strategen an der Spitze. Die zehn Strategen wurden von der ganzen Volksversammlung, je einer aus jeder Phyle, gewählt. Damit war die Organisation geschaffen, durch welche man jederzeit die numerische Gesamtstärke des Heeres übersah und das Heer schnell zusammenrufen konnte. (38)

Die politische Bedeutung der Reform liegt auf der Hand. Durch sie wurde zunächst die Macht des Adels völlig gebrochen. Die adlige Gesellschaft war künftig in dem politischen Aufbau der Stadt nicht mehr präsent, und es waren die tausendfachen Bindungen zwischen ihr und der athenischen Bevölkerung durch die neue lokale Einteilung überall zerrissen. Darüber hinaus schloss die neue Phylenordnung auf der Ebene der politischen Repräsentation jeden landschaftlichen Sondereinfluss aus; politische Sonderinteressen einer Gegend oder wirtschaftliche Sorgen einer anderen wurden von dem Aufbau des politischen Systems nicht nur nicht reflektiert, sondern geradezu paralysiert.
Die Ausschaltung des landschaftlichen Sonderwillens sollte große Konsequenzen haben; denn sie erstickte von vornherein viele politische Themen. Die neue Ordnung war aber nicht nur zur Abwehr des alten politischen Kräftefeldes errichtet worden; sie hatte auch eine aufbauende, positive Seite. Durch sie erhielt Athen nämlich eine politische Repräsentation auf der Basis der Gleichheit der Athener (bei denen man zunächst gewiss nur an die Mitglieder der drei Klassen, die allein Kriegsdienst leisteten, zu denken hat) und eine schlagkräftige Armee, die nun eine Armee politisch gleichstehender Soldaten war. Äußerlich zeigte sich das letztere in der Phalanx. Aber die Gleichheit war den Athenern nun auch als ein abstrakter politischer Begriff bewusst geworden, und es wäre auch merkwürdig, wenn sie das nicht entdeckt hätten. Denn diese neue Organisation ist in allen ihren Gliedern von der Idee der Gleichheit durchdrungen. Der Begriff erscheint denn auch schon zur Zeit des Kleisthenes. (39)

Eine sehr wichtige Reform, die einen Grundsatz der entwickelten Demokratie vorwegnimmt, erfolgte im Jahre 487/86, also zwischen den beiden Perserkriegen. Sie sah vor, dass künftig die neun Archonten und der Schreiber der Thesmotheten aus 100 (so auch im 4. Jahrhundert) von den Demen vorgewählten Kandidaten (prö/eritoi) gewählt wurden. Die verhältnismäßig große Anzahl der Kandidaten weist darauf hin, dass damals der Kreis der Bewerber schon auf die zweite Zensusklasse, die Hippeis, erweitert war; denn die erste Klasse vermochte kaum in jedem Jahr 100 Kandidaten aufzustellen. Auch wenn der Losung noch eine Wahl vorgeschoben ist, bedeutet diese Abänderung des herkömmlichen Verfahrens doch einen großen Einschnitt. Die Besetzung der höchsten Beamtenstellen, vor allem die des Archon, der dem Jahr den Namen gab, war künftig unter die Beliebigkeit des Loses gestellt. Noch in den neunziger und frühen achtziger Jahren war der Kampf um politischen Einfluss mit dem Kampf um das Archonat verbunden gewesen, und wir finden deswegen unter den Archonten dieser Zeit bekannte Namen, wie Hipparchos (496 95), ThemiStokles (493, 92) und Aristides (489 88); nach 487/86 änderte sich das. Die Ursache für die Entmachtung des Archontats ist nicht leicht zu fassen. (41)

Die große Bedeutung des Flottenbaus für die innere Entwicklung Athens liegt darin, dass für die Schiffe viele Ruderer benötigt wurden. Denn da in der Seeschlacht alles von der Wendigkeit der Schiffe abhing, mussten die Kriegsschiffe Ruderschiffe (Galeeren) sein; jedes Schiff brauchte für die drei Ruderbänke 170 Ruderer, dazu gut zehn Mann seemännisches Personal. Staatssklaven, die man hätte heranziehen können, besaß die Stadt aber nur wenige, wie denn überhaupt die Zahl der Sklaven in Attika damals noch nicht sehr groß gewesen sein dürfte. Es kam hinzu, dass der Ruderer im Grunde kein Sklave sein konnte; denn seine Tätigkeit galt eher als Soldatendienst denn als reine Handarbeit zur Fortbewegung des Schiffes: Es kämpften ja nicht die Deckmannschaften der Schiffe durch Schießen, Entern und im Nahkampf miteinander, sondern man kämpfte durch Rammen, setzte demnach das ganze Schiff als Waffe ein; die Ruderer versahen also nicht den Dienst von Galeerensklaven, sondern sie lenkten die Waffe selbst. (42)

Eine verfassungspolitische Diskussion aber gibt es bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts nicht. Die Demokratie ist darum nicht das Produkt einer politischen Idee, sondern der besonderen Umstände der athenischen Geschichte des 6. und 5. Jahrhunderts. (47)

Solon war gewiss kein Mann, der aus seiner Zeit heraustrat und Athen zu neuen Ufern führen wollte; er war im Gegenteil fest in seiner Zeit verwurzelt und eher der älteren Zeit als einem neuen Geist verpflichtet. Aber seine Vorstellungen zur Überwindung der Krise waren doch sehr eigenwilliger Art. Er hatte um das erneut herauszustellen, keine Idee von einer grundsätzlichen Umgestaltung der politischen Gesamtordnung; er dachte überhaupt nicht verfassungspolitisch, und er konnte das auch gar nicht; denn die Zeit war dafür noch lange nicht reif. Die politische Gesamtordnung sah er als eine feste Größe an. Er wollte sie nicht umformen, sondern die ins Wanken gebrachte Ordnung wieder ins Lot bringen, das heißt, in seiner Sprache, die Dysnomie oder Anomie („Unordnung“) wieder zu einer Eunomie („Wohlordnung“), die sie früher gewesen war, zurückführen. Angesichts der Heftigkeit der Auseinandersetzungen und der völlig festgefahrenen Situation, in der sich die Lager einander unversöhnlich gegenüberstanden, schien es Solon, der sich als Mittler zwischen den Parteiungen fühlte, geboten, zur Wiederherstellung der alten Ordnung feste Orientierungsmarken zu setzen, an die sich alle halten sollten. (48)

Der Ostrakismos und die Losung des Archontats (zunächst noch aus Vorgewählten) lösten die in einer Person konzentrierte politische Macht auf. Beide Maßnahmen hatten, so verschieden sie sind, doch das gleiche Ziel: Der Ostrakismos räumte die jeweils bestimmte mächtige Persönlichkeit des politischen Lebens für die nächsten zehn Jahre aus dem Weg, die Losung des Archontats verhinderte im vorhinein, dass sich eine politisch einflussreiche und ehrgeizige Persönlichkeit darum bemühte, ihre Macht mit Hilfe des höchsten Amtes zu konsolidieren. Im Effekt wurde damit die Regierung der Stadt schwächer. Denn es war sowohl das Amt, von dem aus am ehesten Politik gemacht werden konnte und das aus eben diesem Grunde auch so sehr umkämpft gewesen war, dem Belieben des Loses anheimgestellt und damit entwertet worden, als auch jede herausragende Persönlichkeit latent dem Verdikt der Verbannung unterstellt und dadurch „verdächtigt“. Wer mächtig war, erschien damit als ein gewiss nicht moralisch minderwertiger, aber doch „gefährlicher“ Mann; er stand nicht mehr mit dem in Übereinstimmung, was der Durchschnittsathener für politisch „richtig“ hielt. Damit war die Basis gelegt für einen Grundgedanken der Demokratie, nämlich die Auflösung der zentralen Regierungsgewalt zugunsten einer Regierung aller. An der Vervollständigung dieses Grundgedankens haben die Athener weitergearbeitet. Als Ephialtes 462/61 dem Areopag die Kontrolle über die Beamten nahm und auf den Rat, die Geschworenengerichte und die Volksversammlung, also auf die Menge übertrug, war der letzte Schritt in diese Richtung getan und nun jeder Beamte während des Amtes und nach dessen Niederlegung und also ununterbrochen der Aufsicht aller unterstellt. (51)

Durch den Entschluss, zur Abwehr der äußeren Gefahr eine große Flotte zu bauen, wurde eine neue Bevölkerungsgruppe, die wenig oder nichts Besitzenden, in den Militärdienst und damit zumindest latent auch in die politische Atmosphäre hineingezogen. Der Einfluss der Flottenpolitik auf die Ausbildung der politischen Ordnung zu einer Demokratie ist dem späteren Betrachter und war schon dem Athener zur Zeit des Perikles überdeutlich. (52)

Die meisten Forscher verwenden hier den Multiplikator 3 (Ehemann, Ehefrau, ein Kind). Danach hätte Athen in seiner besten Zeit, also in den vierziger und dreißiger Jahren des 5. ]ahrhunderts, eine bürgerliche Bevölkerung von 100 000-120 000, höchstens 150 000 Personen gehabt. Noch schwieriger ist es, die Zahl der Metöken, also der in Attika fest ansässigen Fremden, zu bestimmen, obwohl auch für sie die Aushebungszahlen der Wehrdienstleistenden Personen dieser Gruppe etwas weiterhelfen. Die meisten Schätzungen schwanken zwischen 9 000-12 000, die gesamte Metökenbevölkerung entsprechend zwischen 25 000-35 000 Personen. (...)
Gewisse Angaben über den Gesamtbedarf Attikas an Getreide legen es nahe, auch für die Zeit der stärksten Bevölkerung keinesfalls über eine Zahl von 80 000-120 000 Sklaven hinauszugehen. Aber gerade bei dieser Bevölkerungsgruppe müssen wir auch mit starken, von der jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Lage abhängigen Schwankungen rechnen. Die Gesamtzahl aller in Attika wohnenden Menschen hat nach den obigen Ausführungen auf dem Höhepunkt Athens Mitte des 5. Jahrhunderts etwa eine viertel Million betragen; (85)

Dass der Metöke als Fremder angesehen wurde, zeigt sich auch deutlich in seiner Rechtsstellung. Als persönlich freier Mann genießt er zwar Rechtsschutz wie alle Bürger auch, und er ist ebenso voll rechtsfähig, das heißt, er kann sich vor Gericht selbst vertreten, ist in der Ausübung von Handel und Handwerk keinen Beschränkungen ausgesetzt, kann seinen religiösen Neigungen frei nachgehen und darf auch an den Kulten und Festen der Stadt teilnehmen. Aber jeder Metöke muß sich trotz dieser unabhängigen Stellung doch einen „Vorsteher“ (prostdtés) genannten Bürger Wählen, der ihm als eine Art Leumund bei der Eintragung in die Metökenliste assistiert und darüber hinaus als das Bindeglied zur Gemeinschaft der Politen angesehen wird. Er ist gegenüber den Bürgern ferner vor allem darin zurückgesetzt, dass er kein Eigentum an Grund und Boden erwerben darf, und dies besonders schließt ihn von den Bürgern ab und unterstreicht seine Zugehörigkeit zu den Fremden. (87)

Der Metöke bleibt also immer ein Fremder (xe’nos; xénos métoileos), aber durch seine weitgehende Integration in die Wirtschafts- und Wehrgemeinschaft der Politen sowie durch die Lebenslänglichkeit seiner Verbundenheit mit der Polis doch ein Fremder eigener Art. Seine Stellung ist in etwa vergleichbar der eines heutigen in Deutschland lebenden Ausländers mit Aufenthaltsberechtigung, denn auch dieser hat ein lebenslängliches Recht auf Aufenthalt und hält sich auch faktisch auf Lebenszeit in seinem Gastland auf, ist aber nichtsdestoweniger von der Bürgergemeinschaft dieses Gastlandes sowohl durch den Mangel des Bürgerstatus als auch durch den Ausschluss vom politischen Leben getrennt.(88)

Unter den verschiedenen Wirtschaftszweigen bildete die Landwirtschaft auch in der Zeit der höchsten Blüte von Handel und Gewerbe stets die Grundlage des allgemeinen Wohlstandes. Der Bauer war bis zum Peloponnesischen Krieg auch noch der typische Repräsentant der Bürgerschaft. Die meisten Athener leben auf dem Lande, sagt Thukydides für die Zeit des Ausbruchs des Peloponnesischen Krieges. (101)

Die Arbeiter in den Betrieben waren Bürger, Fremde (Metöken, Freigelassene) und Sklaven. Unter den Handwerkern, die nach den Abrechnungen zwischen 409 und 405 am Erechtheion arbeiteten, können weniger als ein Viertel als Bürger identifiziert werden, etwa 40% waren Metöken und ca. ein Viertel Sklaven; allerdings haben wir bei diesen Zahlen die hohen Verluste an Bürgern seit 415 zu berücksichtigen. Bürger, Metöken und Sklaven unterschieden sich weder in der Kleidung voneinander noch nach den Arbeiten, die sie verrichteten, und dem Lohn, den sie dafür erhielten. Zwar wurden die Sklaven nicht danach gefragt, was sie zu arbeiten wünschten, und sie waren daher in den Bergwerken weit überrepräsentiert, aber es waren im Arbeitsleben keine formalen Schranken irgendwelcher Art zwischen diesen Personengruppen aufgebaut. (103)

Selbstverständlich gab es Reiche und Arme, und die Reichen waren kaum weniger übermütig als anderswo und zu anderen Zeiten. Aber sie waren nicht organisiert, und dadurch dass das Land nicht Gegenstand von Spekulationen wurde, bewahrte die Gesellschaft ihren ursprünglichen bäuerlichen Charakter. Die kleinen Bauern wurden nicht von einer Klasse aggressiver Großgrundbesitzer verdrängt, und es bildete sich auf diese Weise kein Proletariat von Enteigneten. (112)

Zum Wehrdienst war im Athen der entwickelten Demokratie jeder Bürger verpflichtet; doch dienten wegen des Gebots der Selbstausrüstung zunächst nur die Angehörigen der drei Zensusklassen als Schwerbewaffnete (Hopliten), die übrigen als Ruderer auf der Flotte oder als Leichtbewaffnete. Neben den Bürgern leisteten auch die Metöken Kriegsdienst, und dies auch als Hopliten; ihr Einsatz war jedoch generell auf Besatzungsdienste in Attika und auf Kriege gegen Grenznachbarn beschränkt. Darüber hinaus wurden besonders für die Flotte Fremde, vor allem Personen aus dem Bundesgenossengebiet, angeworben; manche Fremde meldeten sich auch freiwillig. Sklaven hingegen wurden lediglich im äußersten Notfall ins Heer eingereiht, zum ersten Male gegen Ende des Peloponnesischen Krieges. (119)

Das athenische Heer war, wie alle Heere der griechischen Städte der klassischen Zeit, die Gemeinschaft der Bürger in Waffen. Solange die Unbemittelten noch keinen Kriegsdienst leisteten, also in der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts, war die Phalanx der Hopliten darum identisch mit der Gesamtheit der politisch aktiven Bürger (nach unserer Terminologie: mit dem Staat der Athener). Bei Marathon etwa, wo das gesamte Aufgebot kämpfte, stand also die ganze Stadt Athen in der Schlachtreihe. (120)

Die Volksversammlung ist in Athen nicht, wie es in Rom der Fall war nur eine unter anderen wichtigen Institutionen. Sie ist als die Gesamtheit aller politisch berechtigten Athener mit dem athenischen Staat identisch. Aber die Volksversammlung steht nicht nur stellvertretend für den Staat oder die Stadt; sie ist auch gleichbedeutend mit der politischen Ordnung dieser Stadt, der Demokratie. (...)
Zur Volksversammlung hatte jeder athenische Mann Zutritt, der mündig, also 18 Jahre alt und damit als Angehöriger eines Demos (Demote) in die dort geführte Liste der politisch Berechtigten eingetragen war. Auf Grund des Bürgerrechtsgesetzes von 451/50 musste jeder Athener, der in diese Liste eingeschrieben werden wollte, nachweisen, dass sowohl sein Vater als auch seine Mutter Athener sind bzw. waren. Der Kreis der Bürger war damit für die Zukunft genau bestimmt und abgegrenzt. Seit die jungen Athener als Epheben vom 18. bis zum 20. Lebensjahr einen aktiven Wehrdienst von zwei Jahren ableisten mußten und sie in dieser Zeit meist in den Grenzfestungen lagen, konnten sie faktisch nicht an den Volksversammlungen teilnehmen und wurden daher auch erst nach ihrer Dienstzeit in die Liste der zur Volksversammlung Berechtigten eingetragen. (161)

Als die Bürgerzahl durch die Verluste im Peloponnesischen Krieg stark zurückgegangen und nach dem Krieg auch vielen die Lust am Politisieren vergangen war, hatte man Mühe, die Versammlungen zu füllen. Erst dann dachte man daran, auch für den Besuch der Volksversammlung Tagegelder zu zahlen. Es wurde zunächst ein Obol angeboten doch erst als drei Obolen gezahlt wurden, ein Betrag, der etwa das Minimum an Lebenshaltungskosten für eine Kleinfamilie abdeckte, hatte man Erfolg. Seit Tagegelder gezahlt wurden, dürfte die ärmere Bevölkerung weit in der Überzahl gewesen sein, (...).
(162)

Die Volksversammlung trat ursprünglich auf dem Marktplatz (Agora) nördlich der Akropolis zusammen. Nachdem der Kreis der politisch Berechtigten größer und der Marktplatz zu eng geworden war, zogen die Athener auf den Nymphenhügel, wo sie auf einem Pnyx genannten Ort, einem sanft nach Südwesten abfallenden Halbrund im natürlichen Fels, tagten; die Pnyx, die zwischen 400 und 330 zweimal erweitert und zu einem fast perfekten Theater Halbrund ausgebaut wurde, fasste weit über 6.000, zuletzt wohl etwa 15 000 Menschen. Nicht selten versammelte man sich auch im Dionysos-Theater am südlichen Akropolis-Abhang, und gelegentlich, wie bei der Behandlung von Marineangelegenheiten, auch in den beiden Theatern des Piräus. Der Versammlungsplatz wurde, wenn er nicht schon durch den Theaterraum abgegrenzt war, genau abgesteckt. Die Besucher saßen auf dem nackten Fels, später teilweise wohl auch auf Holzbänken. Ordner sorgten dafür, dass nur Bürger den Platz betraten und dass Ruhe und Ordnung herrschten. Die Versammlung wurde von den Prytanen durch öffentlichen Anschlag auf dem Markt vier Tage vor dem Sitzungstermin mit Angabe des Verhandlungsgegenstandes angekündigt. Selbstverständlich konnte auch der Rat oder die Volksversammlung eine Sitzung anberaumen. Sie begann morgens bei Sonnenaufgang und endete Spätestens bei Sonnenuntergang. (...)
Die Volksversammlung trat verhältnismäßig häufig zusammen. Es gab im 4. Jahrhundert allein 40 gesetzlich vorgeschriebene Sitzungen im Jahr. (163)

Die Losung selbst war anfangs ein sehr einfacher Vorgang. Sie erforderte selbstverständlich aus der Natur des Verfahrens die persönliche Anwesenheit des Bewerbers. Die Kandidaten versammelten sich auf der Agora, wo alle Losungen vorgenommen wurden, und zogen, getrennt nach lokalen Bezirken, ein Los in Form einer Bohne („Bohnenlos“) aus einem Gefäß, in dem so viele weiße und schwarze Bohnen lagen, wie es Kandidaten gab. Die Anzahl der weißen Bohnen entsprach der Zahl der zu besetzenden Amtsstellen; wer eine weiße Bohne gezogen hatte, war gewählt. (167)

Der Prozess der Willensbildung in der athenischen Volksversammlung ist von zwei, mit ganz seltenen Ausnahmen streng durchgehaltenen Grundsätzen bestimmt, die in einer gewissen Spannung zueinander stehen. Der eine besagt, dass jeder Antrag im Rat vorberaten und dann dem Volk vorgelegt werden muss. Jeder Beschluss führt also über den Rat, und es ist demnach die Vorlage des Rates, das Probuleuma (pmboüleuma, das heißt „vorweg gegebener Ratschlag“, „Vorbeschluß“)‚ für jeden Volksbeschluss ein konstitutives Element. Der andere Grundsatz geht davon aus, dass jeder Athener die freie Initiative zu einem Antrag jeden Inhalts hat. (168)

Eine wesentliche Bedingung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Entscheidungsfindung war eine gute Disziplin der oft mehr als 6.OOO Personen zählenden Versammlung. Die nicht selten lange Tagesordnung mit teils komplizierten oder lebenswichtigen Gegenständen hat es gewiss nicht leicht gemacht, eine über viele Stunden dauernde Debatte mit Konzentration und Besonnenheit zu verfolgen. In der Tat wissen wir von tumultuarischen Verhandlungen; sie waren aber nicht die Regel, und wir haben im Gegenteil mit einer für heutige Verhältnisse schwer verständlichen Selbstdisziplin der Teilnehmer zu rechnen. (170)

Die Abstimmung erfolgte mittels Handheben (cbeirotom’a, von their, die Hand, und ténein, strecken); es entschied die einfache Mehrheit. Stimmenthaltung gab es nicht; wer die Hand nicht zur Zustimmung erhob, zählte faktisch zu den Ablehnenden. Man hat sich wohl durchweg mit einer rohen Schätzung der Stimmen durch den Vorsitzenden bzw. das vorsitzende Gremium zufrieden gegeben. War aber das Ergebnis nicht ganz klar, konnte die Abstimmung wiederholt werden, und sie musste wiederholt werden, wenn ein Bürger dies in einem formellen, beeideten Protest (bypömosz’a) verlangte. (171)

Der jeweils Redende war rein äußerlich gegenüber den anderern Besuchern dadurch herausgehoben, dass er auf einem etwas erhöhten Platz, dem Rednerstein (bäma), stand und, wie bei gewissen Tätigkeiten die Priester und Beamten, einen Myrtenkranz trug. Seit dem ausgehenden 5. Jahrhundert nannten die Athener den häufiger auftretenden, eine bestimmte Politik vertretenden Redner Demagoge (dmgé‘gés, wörtlich „Volksführer“), wobei sie dieses Wort zu nächst nicht pejorativ, sondern durchaus im neutralen Sinne gebrauchten. (172)

Sowohl wegen des wachsenden Misstrauens gegen die Adligen und Reichen als auch unter dem Druck des großen Krieges, dessen Lasten die Masse trug, kam schon vor 411 ein anderer Typ von Rednern auf, den als erster in verhältnismäßig reiner Form Kleon (gefallen 422), nach ihm Hyperbolos (ostrakisiert ca. 417), Kleophon (hingerichtet 404) und viele andere vertreten. Sie waren meist Handwerker, besaßen einen eigenen Betrieb, Kleon hatte eine Gerberei, Hyperbolos stellte Lampen, Kleophon Leiern her, und konnten, ohne sehr wohlhabend zu sein, als finanziell unabhängig gelten. Sie besaßen indessen keine Autorität auf Grund von Herkommen, Reichtum, Bildung und Wissen, und sie hatten oft auch keine gewinnende persönliche Ausstrahlung. Sie erwarben vielmehr Autorität dadurch, dass sie es verstanden, die jeweilige Stimmung des Volkes in die Form einer politischen Meinung zu bringen, die sie dann als die ihre ausgaben. Sie taten das alle ohne ein schlechtes Gewissen, weil sie sich mit dem Volk eins fühlten und ihnen der Mangel an eigener Meinung und Verantwortung meist gar nicht bewusst war. Sie verkörperten die Stimmung, Laune, Emotion des Volkes oder was sie gerade dafür hielten. (174)

In dem Maße, wie die Vermögenden als Redner zurücktraten oder sie doch nicht mehr allein als Sprecher auftraten, wurde das Reden zu einem Beruf, der den nun oft nicht mehr vermögenden Mann auch ernähren musste. Die Rednertätigkeit erforderte zudem viel Zeit und den Besitz von Kenntnissen über die politische Gesamtordnung und über die aktuellen Vorgänge, die wiederum auch nur durch ständiger. Umgang mit politischen Fragen erworben werden konnten. Der Typ des professionellen Redners begegnet uns vor allem seit dem Beginn des 4. Jahrhunderts. Wie der „Redenschreiber“ (Logograph) bei Privat- und Strafprozessen, der für die Prozessparteien gegen Honorar Reden schrieb, verfertigten auch manche Redner, die in der Volksversammlung zu politischen Fragen Stellung nahmen, gegen Bezahlung Reden, nur dass sie umgekehrt wie die Logographen, die deswegen, weil die Prozessparteien vor Gericht ihre Stellungnahmen selbst vortragen mussten, nicht in der Öffentlichkeit auftraten -die von ihnen verfassten Reden als die eigene Ansicht selbst vortrugen und die wahrhaft Interessierten oft aus gutem Grund hinter den Kulissen blieben. (176)

Die Wandlung des Sprechers in der Volksversammlung zum Berufspolitiker wie auch die oft sehr harte Kritik schon des S. Jahrhunderts an den Demagogen, die uns bei Aristophanes und Thukydides begegnet, soll nicht vergessen lassen, dass die Demokratie von ihrer eigenen Idee her den Demagogen verlangte und ihn ohne den Verzicht auf einen ihrer tragenden Grundsätze, nämlich die Abwehr einer starken Regierungsgewalt, gar nicht entbehren konnte. Tatsächlich waren es denn auch vor allem die Redner, die Athen zu der Höhe seiner politischen Macht geführt und die Stadt nach der Katastrophe erneut zu großem Ansehen gebracht haben, und sie haben all dies erreicht, ohne die Stadt mit schweren inneren Unruhen zu belasten, von denen alle anderen griechischen Städte so gequält wurden. Dies letztere vor allem ist eine kaum zu unterschätzende Leistung. Denn es erforderte Zurückhaltung, Maß und Einsicht, vor allem aber eine relative Toleranz gegenüber den politisch Andersdenkenden und den Vermögenden. Die Athener haben von den Anfängen der Demokratie bis zu der makedonischen Herrschaft, also rund 150 Jahre hindurch, nur zwei Umstürze erlebt, die von 411 und 404, und bei beiden haben die am Ende siegreichen Demokraten die oligarchischen Drahtzieher nicht mit blutiger Rache, sondern in dem gesetzlich für politische Delikte vorgeschriebenen Rahmen verfolgt. Wem verdankten die Athener diese Einstellung, wenn nicht denen, die ihnen in der Volksversammlung Ratschläge erteilten und Anträge stellten? (177)

Der Rat ist diejenige Behörde, welche die Volksversammlung, und das heißt den Souverän, funktionsfähig machen soll: Der Volksbeschluss bedarf der Initiative des Rates. Neben dieser wichtigsten Aufgabe des Vermittlers zwischen dem Souverän und den mannigfaltigen Gegenständen der Politik beaufsichtigt und kontrolliert der Rat die zahlreichen Beamten. Für eine ganze Reihe von Aufgaben ist er auch selbst zuständig und entscheidet über die dabei zu treffenden Maßnahmen in eigener Verantwortung. (190)

Der Rat setzte sich aus je 50 Angehörigen der zehn Phylen zusammen. Da jede Phyle aus drei landschaftlich verschiedenen Bezirken, den Trittyen, bestand und jeder Trittys wiederum eine Anzahl von Demen mit insgesamt etwa gleicher Bevölkerungszahl zugewiesen war (...), repräsentierten die 500 Ratsmitglieder alle Wohngebiete Attikas im Verhältnis zu der Dichte der Bevölkerung. Er war die einzige Behörde, in der nicht nur die zehn Phylen, sondern auch alle Demen im Verhältnis zu ihrer Größe vertreten waren; auch dies ein Zeichen seiner besonderen Bedeutung. (191)

(...) doch ging niemals die hinter dem System stehende Absicht nach einer möglichst genauen Repräsentation aller Teile Attikas verloren. Der Bezug des Rates auf die Phylenreform hatte weiterhin zur Folge, dass es im Rat keine Interessengruppen bestimmter Bevölkerungskreise gab, sondern die Idee seiner Zusammensetzung in dem demokratischen Ideal der Gleichheit lag, das die soziale und ökonomische Ungleichheit der Athener zugunsten des rein politischen Aspekts außer acht ließ. Diese Idee wurde ferner dadurch weiter abgesichert, dass alle Ratsmitglieder aus den Kandidaten, die sich meldeten, erlost wurden. Zur Losung durften sich nur Bürger melden, die das 30. Lebensjahr vollendet hatten. Die Losung wurde unter der Leitung der Thesmotheten im Theseus-Heiligtum (T heseion) am Markt durchgeführt. Der erloste Ratsherr hatte vor Amtsantritt einen Eid abzulegen, dessen Wortlaut in seinem Kern auf die kleisthenische Zeit zurückging. (192)

Der Rat trat außer an Festen und Tagen mit schlechter Vorbedeutung täglich zusammen. Selbst wenn die Volksversammlung tagte, mit welcher der Rat nicht kollidieren durfte, konnte jedenfalls dann, wenn die Volksversammlung gegen Mittag beendet war, noch am Nachmittag der Rat zusammengerufen werden. Da das Jahr gut 70 Festtage hatte, gab es bei einem Amtsjahr von 366 bzw. im 4. Jahrhundert von 354 Tagen (...) gut 290 bzw. 280 Sitzungstage, in Schaltjahren mehr. Die Sitzungen waren im Prinzip öffentlich; doch konnte der Rat bei Bedarf den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Das Publikum war bei den Sitzungen vom Rat durch Schranken getrennt. (195)

In der Rolle desjenigen, der dem Souverän die Entscheidungen vorlegte, deren Ausführung überwachte und darüber hinaus überall als kontrollierende und initiierende Behörde auftrat, erfüllte der Rat weitgehend die Aufgaben einer Regierung. Die in dem Begriff „Regierung“ liegende Bedeutung einer selbständig lenkenden Spitze, die nicht nur Politik einleitet und deren Ausführung überwacht, sondern auch verantwortlich mitdenkt und anregt, wird man aber dem Rat nicht zuweisen dürfen. Daran hindert nicht nur sein Umfang, der eher den Gedanken an „Volk“ denn an „Regierung“ aufkommen lässt, sondern auch seine Organisation und Arbeitsweise, die im vorigen Abschnitt dargestellt wurde. In ihm war jede Blockbildung bewusst und konsequent ausgeschaltet worden: Die Losung und die gleichmäßige Berücksichtigung aller lokalen Bezirke erstickten jede Interessenbildung im Keim und machten aus dem Rat ein Abbild der gesamten Bürgerschaft. Der jährliche Wechsel der Ratsmitglieder und die Bestimmung, dass jeder Athener höchstens zweimal (aber nicht in aufeinanderfolgenden Jahren) Ratsherr sein durfte, verstärkte den Eindruck, dass der Ratsherr sich von den jeweils nicht im Rat sitzenden Athenern so gut wie nicht unterschied. (199)

Der Rat war seinem eigentlichen Wesen nach Regierung, und es war seine Regierungsfunktion unentbehrlich, sollte der Wille des Volkes überhaupt Gestalt bekommen. Aber gerade weil das so war, musste er schwach gehalten und sein Wille soweit als möglich mit dem der großen Menge gleichgesetzt werden. Platon, der Kritiker der Demokratie, nennt in seiner „Politeia“ (558c) die Demokratie darum auch eine „regierungslose“ (ánarcbos) Verfassung. Ist das auch überspitzt, durfte es jedoch in der Demokratie jedenfalls keine starke Regierung geben. Für die Demokratie war der Widerspruch gegen „Regierung“ im strengen Wortsinn eine ihrer tragenden Ideen: Der Souverän, also die Volksversammlung und die Volksgerichte, sollte regieren, sollte selbständig und stark sein. (200)

Angesichts des fließenden Übergangs zwischen dem Bürger und den Beamten versteht es sich von selbst, dass im Prinzip alle Bürger zur Übernahme eines Amtes befähigt waren. Die Bestimmungen über die Qualifikation für ein Amt sind darum auch nicht als Einschränkungen dieses Grundsatzes zu verstehen; denn sie betreffen lediglich die Feststellung des bürgerlichen Status oder besondere Voraussetzungen für einige Ämter, wie z. B. den Nachweis von Vermögen, die von ihrer Natur her nicht alle Bürger erfüllen können. (230)

Bereits in den ältesten Quellen zur Demokratie wird die Losung als ein für sie typisches Verfahren bezeichnet. So hat Herodot in seiner Analyse der demokratischen Staatsform -neben der Rechenschaftspflicht der Beamten und der Beschlusskompetenz des Volkes die Losung zu den Fundamenten der Demokratie gezählt, und denselben Wert geben ihr Platon und Aristoteles. Sie haben dabei vor allem die Losung der Ämter, aber auch die der Ratsherren und Richter im Auge und sie messen dieser Bestellungsform eine größere Bedeutung für die Demokratie zu als etwa der - in aller Regel jährlichen Rotation der Ämter. Denn diese verteilt durch den schnellen Umlauf die Ämter zwar auf möglichst viele Bürger und dient auf diese Weise auch einer breiten Streuung der öffentlichen Funktionen und damit der politischen Gleichheit aller Bürger; (265)

Ein Blick auf die Entwicklungsgeschichte des Losverfahrens in Athen bestätigt dessen politische Bedeutung. War es in älterer Zeit insbesondere für die Bestellung von Priestern und anderen Funktionären des sakralen Bereichs, wo das Los die Rolle des göttlichen Zeichens innehatte, üblich, wurde es zugleich mit den ersten Reformen, die auf die Demokratie hinführten, für die wichtigsten Ämter eingeführt und dann in der entwickelten Demokratie auf die meisten Ämter ausgedehnt sowie in seinen Formen perfektioniert. Kleisthenes nämlich ließ die Mitglieder des neuen demokratischen Rates von Anfang an durch das Los bestellen, und nicht viel später (487/86) wurden dann auch die Archonten erlost. Letzteres bedeutete die Entmachtung der Regierung und ist ohne Zweifel auch mit diesem Ziel ins Werk gesetzt worden (3.0. S. 41). (266)

Die Schnelligkeit und Übersichtlichkeit des Verfahrens sowie der Schutz vor Unregelmäßigkeiten oder Irrtümern wurden vor allem durch die Erfindung von Losmaschinen (...) erreicht, die anfangs wohl aus Holz, Später aus Marmor in verschiedenen Ausfertigungen, die dem jeweils zu erlosenden Gremium angepasst waren, hergestellt wurden. (270)

In der weiteren Entwicklung Athens zu einer Demokratie wurden andere alte Ämter in Losämter umgewandelt und neue gleich als solche eingerichtet. Soviel Wahlämter auch blieben, war doch die hinter der Demokratie stehende Idee auf das Losverfahren ausgerichtet, und gleichzeitig damit verloren die einst zentralen Ämter an Ansehen und Attraktivität. Mit dem Verlust der Amtsautorität gingen Hand in Hand die Auflösung der einst kompakten Zuständigkeiten der ehemals großen Ämter und die Schaffung immer neuer kleiner und kleinster Zuständigkeitskreise, die das Amt zu einer Funktion degradierten. (271)

Das, was nach Umfang und Bedeutung heute das wichtigste Geschäft in der Demokratie darstellt, die Wahl von Personen, sahen die Athener nicht als einen demokratischen Wert an. Gewählt wurde nur, wenn es aus sachlichen Gründen unausweichlich war, und das heißt: gegen den Sinn der hinter der politischen Ordnung stehenden Idee. Man wird die athenische Demokratie nicht verstehen können, wenn man nicht begreift, dass den Athenern die Ausschaltung der persönlichen Autorität wichtiger war als die Möglichkeit, ihnen erwünschte Personen zu wählen und unerwünschte abzuwählen. (272)

Die Bezahlung der politischen Tätigkeit hat bei den Griechen stets als eine spezifisch demokratische Einrichtung gegolten. Bei den beiden oligarchischen Umstürzen von 411 und 404 in Athen sind denn auch die Zahlungen sofort eingestellt, nach Wiederherstellung der Demokratie ebenso prompt wieder aufgenommen worden. Die Entlohnung der Soldaten und der im zivilen oder sakralen Bereich tätigen Bürger wurde mit demselben Begriff misthós („Lohn“‚ „Sold“)‚ bezeichnet. Die Zahlung erfolgte tageweise und wurde nur für die wirklich ausgeübte Tätigkeit geleistet: Ein Ratsherr, der bei einer Sitzung nicht anwesend war, empfing keinen Sold und der Richter konnte erst unmittelbar vor der Abstimmung eine Diäten-Marke (sýmbolon) entgegennehmen, die er dann nach der Sitzung einlöste. Auch ein Beamter ist nur für die Zeit seiner Aktivität bezahlt worden; die Archonten waren wohl die einzigen, die jeden Tag des Jahres, und die Prytanen die einzigen, die jeden Tag ihrer 35 bzw. 36tägigen Amtsperiode Sold und also eine Art ]ahres- bzw. Monatsgehalt erhielten. Niemand durfte doppelten Lohn, z. B. gleichzeitig als Richter und Ratsherr, annehmen. (281)

Für den Besuch der Volksversammlungen sind erst spät, nämlich einige Jahre nach der Wiederherstellung der Demokratie im Jahre 403, Zahlungen geleistet worden (...). In der modernen Forschung gilt die Einführung dieser für die Stadt nicht ganz billigen Diäten bald nach dem außenpolitischen Zusammenbruch als Beweis dafür, dass die Demokratie von den Seebundzahlungen unabhängig und also finanziell selbständig war. Als Grund für die Einführung des Ekklesiastensoldes nennt Aristoteles die schwachen Besucherzahlen. In der Tat dürfte nach dem unglücklichen Ausgang des Peloponnesischen Krieges und den inneren Spannungen, die ihm folgten, das Interesse an Politik bei vielen Athenern erlahmt und es schwer geworden sein, insbesondere für die Abstimmungen, die ein Quorum von 6 000 Stimmen erforderten, eine beschlussfähige Versammlung zusammenzubringen. (282)

Da die Demokratie in Athen sich nicht aus einer Diskussion um die beste Verfassung oder aus einem langen Kampf der Volksmassen um eine Besserstellung ihrer sozialen Position entwickelt hatte, fehlte ihr zunächst jede ideologische Begründung, insbesondere auch eine Rechtfertigung ihres Fundamentes, der Herrschaft des Volkes. Gedanken dieser Art blieben auch dann, als allen bewusst geworden war, dass man in einer ganz neuen, den anderen Griechen unbekannten politischen Ordnung lebte, deswegen lange aus, weil die Masse durch die Teilhabe am militärischen Dienst, zunächst als Hopliten, dann auch als Ruderer auf der Flotte, in den politischen Raum aufgestiegen war. Die schweren Perserkriege und die sich an sie anschließenden Kämpfe um die Erweiterung und den Erhalt des Seebundes, in denen sich die neuen Bürgersoldaten bewährten, haben zunächst den Gedanken an eine Rechtfertigung der neuen politischen Verhältnisse wohl gar nicht aufkommen lassen; der glänzende Erfolg der athenischen Heere und Flotten sowie die gewaltige Machterweiterung sprachen für sich. (298)

Athen war eine unmittelbare Demokratie, das heißt, die Entscheidungen wurden nicht von gewählten repräsentativen Organen, sondern von dem gesamten Volk, nach unserer Terminologie „plebiszitär“ getroffen. Bei allen Abstimmungen entschieden demnach die Athener über die anstehende Sache selbst; es ging bei ihnen nicht wie in den modernen Massendemokratien, lediglich um die Wahl derjenigen, welche die Entscheidungskompetenz ausüben sollten. ln Athen ist die Unmittelbarkeit der Demokratie dadurch besonders rein durchgeführt, dass auch die für alle politischen Organisationen notwendigen Organe der Ausführung, also vor allem die allgemeine Regierung, die Rechtsprechung und Verteidigung, der Idee nach von allen besetzt werden sollten, faktisch von einem relativ hohen Prozentsatz der Bürger übernommen wurden. Die Beamten und der Rat sowie die großen Geschworenenhöfe zeugen von dem Bemühen, Anspruch und Wirklichkeit in Einklang zu bringen. 700 Beamte und 500 Ratsmitglieder wurden jährlich benötigt, viele hundert, bisweilen weit über tausend Richter saßen täglich in den Gerichtshöfen. Der Charakter der unmittelbaren Demokratie in Athen ist weiter dadurch geprägt, dass das Volk bei seinen Entscheidungen und Urteilen nicht nach ständischen Gruppen gegliedert war, welche die Interessen von Berufsgruppen oder sozialen Schichten vertreten und eine soziale und Ökonomische Gleichheit der Bürger erstrebt bzw. bekämpft hätten. (337)

Eine Demokratie, in der alle Beschlüsse und Urteile von allen gefällt und mit wenigen Ausnahmen alle Ämter von allen übernommen werden, kann für die Ausübung der politischen Tätigkeit kein Fachwissen voraussetzen. Für die Urteilsfähigkeit genügt daher in Athen der „gesunde Menschenverstand“; als die dem gemeinen Mann zukommende (oder ihm zugesprochene) Fähigkeit, unverbildet und ,,richtig“ zu entscheiden, diente er sogar der Rechtfertigung der Massenherrschaft (...). Spezialwissen haben demnach weder die Beamten noch die Richter, weder die Ratsherren noch die Gesandten. Es gab nicht den ausgebildeten Berufsbeamten, nicht den Juristen, Berufssoldaten und Finanzfachmann. Wenn in Athen einige Finanzbeamte nur aus dem Kreis der Wohlhabenden erlost wurden, dann nicht deswegen, weil sie mehr Fachwissen, sondern weil sie Vermögen hatten, an dem man sich bei Unterschlagung schadlos halten konnte. Lediglich die höheren militärischen Chargen, insbesondere die Strategen, wurden in aller Regel ihrer Fähigkeit wegen gewählt. (339)

Die rege Aktivität und die grundsätzliche Öffentlichkeit der Verhandlungen brachten allen Athenern tagtäglich zahlreiche Gelegenheiten zu persönlichem Engagement, zu Diskussionen und Urteilen über Personen und Sachen. insbesondere zwangen die zahllosen Prozesse, die fast jeden Tag Hundenerte und Tausende auf die Richterbank führten, zur Stellungnahme in den vielfältigsten Angelegenheiten. (347)