Humane Wirtschaft 03/2016, S. 12-18
CETA und TTIP erheben nun Konzerne zu Subjekten des Völkerrechts. Konzerne können Staaten verklagen - nicht etwas wegen Enteignung, was nachvollziehbar wäre, sonder wegen geplatzter Gewinnerwartungen. (...)
Wir müssen verstehen, wer die Regeln schreibt, um zu verstehen, für wen sie gemacht sind. Auf EU-Seite verhandeln Beamte der Brüsseler Kommission. In der Kommission und im Europäischen Parlament arbeiten ca. 33.000 Personen. (...)
Auf jeden der 732 Abgeordneten des Europaparlaments kommen ca. 20 hochkompetente Interessenvertreter der Finanzbranche, großer Konzerne oder einschlägiger Verbände, deren Wunschliste sich in den CETA- und TTIP-Texten spiegelt.
(S. 16)
Insider berichten, dass des 15 angelsächsische Kanzleien mit Niederlassungen in den Metropolen der Welt sind, die diesen Kuchen untereinander aufteilen. (...) Die Abkommen bahnen daher den Weg zu einer Machtergreifung durch Kanzleien, die milliardenschweren Fonds verpflichtet sind. (...)
Ein einmal vorgenommen Privatisierung darf nicht mehr rückgängig gemacht werden. Demokratien sind in ihrer Freiheit beschränkt, eine Entscheidung zu revidieren, wenn sie sich als falsch erwiesen hat und ihre Auswirkungen von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert werden.
(S. 17)