Oliver Grote: Die griechischen Phylen

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Funktion – Entstehung – Leistungen

Stuttgart 2016 (Franz Steiner Verlag )

Laut der Athenaion Politeia (13,5) war nach Beendigung der Tyrannis der Status vieler Athener
nicht geklärt, so dass eine Überprüfung der Bürgerlisten – ein sogenannter diapsêphismos 11 – stattfand, in deren Folge viele Menschen ihre Bürgerrechte verloren oder zu verlieren drohten. Wie Aristoteles an anderer Stelle berichtet, 12 nahm sich Kleisthenes des Teils der Bevölkerung an, der im Zuge der Überprüfung sein Bürgerrecht verloren oder nie ein solches besessen hatte, indem er allen in Attika Ansässigen das Bürgerrecht gewährleistete. (207)

Dies berührt Kleisthenes’ Zugeständnis an das Volk aber nur unwesentlich, da er gar nicht die Vorschriften über das Bürgerrecht – also die rechtlichen Voraussetzungen des Bürgerstatus –
geändert, sondern als exzeptionelle Maßnahme allen Einwohnern gewissermaßen auf einen Schlag das Bürgerrecht zugesprochen hatte. Nach diesem einmaligen Akt trat wieder die alte Regelung in Kraft: (207)

Im Zuge seiner sogenannten Phylenreform ordnete er die Organisation der athenischen Bürgerschaft von Grund auf neu und stellte sie auf eine rein territoriale Grundlage, indem er zehn neue Phylen schuf, die aus jeweils drei geographischen Bezirken bestanden, den Trittyen. Die drei Trittyen einer Phyle lagen normalerweise nicht nebeneinander, da sie je einem der drei Landschaftsgebiete Küste, Binnenland und Stadtgebiet angehörten, in die Attika zu diesem Zweck eingeteilt wurde. Das dritte Element der neuen Ordnung stellten die insgesamt 139 Demen dar, die auf die Trittyen verteilt wurden. Bei ihnen handelte es sich um natürlich gewachsene Dörfer oder Siedlungszentren, (...) (208)

Es handelte sich bei jedem Demos also im Prinzip um eine »Polis im Kleinen«, worauf bereits der doppeldeutige Name für die Siedlungszentren hindeutet – dêmos wurde bekanntlich auch die
Bürgerschaft der gesamten Polis genannt. Dies hatte zur Folge, dass sich jeder Bürger schon zuhause und im kleinen Rahmen an politische Praxis gewöhnen konnte; zunächst bestimmten also lokale und alltägliche Belange das politische Verständnis des Bürgers, der begann, sich mit Politik zu beschäftigen. In Verbindung mit der geringen Größe der Demen konnte mit diesem System eine grassroots democracy verwirklicht werden, bei der lokal wirksame Entscheidungen auf der niedrigsten organisatorischen Ebene getroffen wurden. Zusätzlich wurden die Demen mit der Führung der Bürgerlisten betraut – angesichts der Tatsache, dass der zweite Kernpunkt der Reformen die Festlegung des Bürgerstatus darstellte, eine eminent wichtige Aufgabe.
Darüber hinaus stellte jeder Demos gemäß seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl
an Ratsmitgliedern für die Boule. Dieses ›Rat der 500‹ genannte Gremium besaß probouleutische Funktionen für die Volksversammlung, nahm alle laufenden Geschäfte – vor allem hinsichtlich der Finanzverwaltung – wahr und hatte die Aufsicht über die Beamten inne. Die Boule war nach Phylen untergliedert, so dass alle Demen einer Phyle zusammen 50 Ratsherren stellten. (209)

Mit der Zusammensetzung der Ratsfraktion jeder einzelnen Phyle, die einen Querschnitt durch die drei Landschaftsbereiche Attikas darstellte, wurde eine ausgewogene Repräsentation der verschiedenen attischen Regionen innerhalb des Rates erreicht. Dieses Bestreben äußert sich auch in der gleichmäßigen Verteilung der von den Demen gehaltenen Ratssitze auf die Trittyen, so dass beispielsweise weit auseinanderliegende Demen einer gemeinsamen Trittys zugeschlagen oder besonders bevölkerungsstarke Demen nicht – wie ansonsten üblich – mit anderen zu einer Trittys zusammengefasst wurden, sondern alleine eine solche bildeten. (...)

Überhaupt ergab sich auf der politischen Ebene, die die Gesamtgemeinde betraf, eine völlige Abkehr vom regionalen Partikularismus: Eine Phyle konnte nur dann eine einheitliche Entscheidungsfindung erreichen, wenn sie lokale Sonderinteressen, wie sie sich in den jeweiligen Trittyen und vor allem in den Demen ergeben konnten, überwunden hatte. Zusätzlich wurde durch die Zusammensetzung der Phylen verhindert, dass einzelne Personen ihre persönlichen, machtpolitischen Motive durchsetzen konnten. (210)

Maßgeblich für die gemeinsame Identität der Phyleten war nunmehr ohnehin das gemeinsame politische Handeln im Rat und darüber hinaus das gemeinsame Dienen im Heer (denn auch das athenische Heer war nach Phylen gegliedert), nicht aber das gemeinsame Wohnen. (211)

Es kam anscheinend darauf an, in der Gemengelage aller Sonderinteressen, wie sie sich in der Gesamtheit aller Demen widerspiegelten, einen allgemeinverträglichen Konsens zu erwirken, um auf diesem Wege partikulare Interessen zu neutralisieren – Auseinandersetzungen und Diskussionen müssen dementsprechend geradezu erwünscht gewesen sein. Weil diese aber auf politischer und diskursiver Ebene und innerhalb eines festgelegten Rahmens stattfanden und am Ende ein Konsens hergestellt werden musste, so man handlungsfähig sein wollte, führte dies auf lange Sicht dazu, dass die politisch beteiligten Bürger lernen mussten, politische Entscheidungen zu treffen, die übergeordneten Interessen entsprachen. Ein Ratsherr wurde zwar von seinem Demos in die Boule geschickt und war daher keinesfalls unabhängig von den Belangen seiner Herkunftsgemeinde; im Rahmen seiner Phyle galt es dann aber, alle Demen der drei Trittyen zu berücksichtigen. (212)

Analog zur Polis bildete auch jede Phyle einen gemeinsamen, politischen Willen heraus und ist folglich als eigenständige politische Entität aufzufassen, (...)

Wie schon in den Phylenversammlungen kam es auch im Rat zu politischen Auseinandersetzungen und Diskussionen, so dass hier Entscheidungen gefunden werden mussten, die alle oder zumindest die Mehrheit der Phylen vertreten konnten. (...)

Die Athener waren durch das kleisthenische System mit seinen drei verschiedenen politischen Ebenen (Demen, Phylen, Polis) gezwungen, partikulare Interessen Schritt für Schritt auszublenden, wodurch vor allem die Gefahr minimiert wurde, dass einzelne Personen (...)

politische Gremien und Ämter für persönliche und machtpolitische Zwecke ausnutzten. Im Laufe des 5. Jahrhunderts wurden die athenischen Bürger immer vertrauter mit diesem System, so dass sich nach und nach eine politische Kultur entwickeln konnte, in deren Rahmen Kundgebungen partikularer oder lokaler Interessen immer weniger ›sagbar‹ wurden, eine politische Kultur also, die von vornherein am Gemeinwohl orientiert war. (213-214)

Stellt man nun in Rechnung, dass in der archaischen Zeit Amtsmissbrauch ein beliebtes Mittel im adligen Machtkampf darstellte (wie vor allem die frühen Gesetzgebungen bestätigen), so wird deutlich, wie wichtig die Kontrolle der Beamten war. Ebendiese oblag der Boule, die durch ihre repräsentative Zusammensetzung immun gegen partikulare politische Interessen war und somit in idealer Weise gegen Amtsmissbrauch und Amtshandlungen, die dem Interesse der Gesamtgemeinde zuwider liefen, vorgehen konnte. (...)

Da seit Kleisthenes die Boule darüber bestimmte, welche Anträge an die Volksversammlung zugelassen wurden, war dieses Instrument adliger Machtpolitik ausgeschaltet. Alles in allem stellte der Rat der 500 in Verbindung mit der Phylenordnung, auf der er basierte, ein probates Mittel dar, adlige Hausmachtpolitik und die Verfolgung partikularer Interessen zu verhindern und die Polis im Inneren zu konsolidieren. Zudem hatte die Phyleneinteilung der Bürger auch Einfluss auf die Volksversammlung, und zwar insofern, als dass die Bürger es in ihrer Phyle und den dortigen Versammlungen gelernt hatten, Entscheidungen unabhängig von einzelnen Interessen zu fällen. (219)

Zunächst konnte die Volksversammlung entlastet werden und dadurch handlungsfähig bleiben, indem einige Wahlprozesse bereits in den Versammlungen der Phylen stattfanden – etwa die Vorwahl von Kandidatenlisten, aus denen dann später die Ekklesia die Beamten wählte. (...)

In der Ekklesia wurde zuweilen nach Phylen gegliedert abgestimmt, wenn dies mithilfe von Stimmsteinen geschah; überliefert ist dies für die Abstimmung beim Arginusenprozess oder generell beim Ostrakismos – auch hier, um den Auszählungsprozess zu beschleunigen. Bei der Abstimmung durch Handhebung war dies nicht notwendig, da die Pnyx ohnehin in zehn Blöcke unterteilt war, die sich einzeln leicht auszählen ließen. (220)

Laut Aristoteles durfte die Zahl der Bürger einer Polis eine gewisse Größe nicht überschreiten, sollte sie (»wohlüberschaubar«) und damit regierbar bleiben. (244)

Die Segmentierung der Bürgerschaft in Phylen als politischen Verbänden stellte den genuin griechischen Versuch dar, ohne die Ausprägung echter Zentralinstanzen eine Form von Staatlichkeit hervorzubringen, die sich einen gewissen Grad der Vertrautheit erhalten konnte. (251)

Die Einführung einer einheitlichen Phylenordnung und ihre Verknüpfung mit der Besetzung politischer Ämter und Gremien konnte die zuvor nicht selten festzustellende Fixierung der Bürger auf die Angelegenheiten des eigenen Oikos beziehungsweise auf eigene Interessen überwinden und stellte einen wichtigen Schritt hin zur Trennung von Amt und persönlicher Macht dar. Bereits die in der archaischen Zeit erlassenen Gesetze zur Amtsbeschränkung – etwa das Iterationsverbot und das Rotationsprinzip aus Dreros beziehungsweise Gortyn – spiegeln dieses Prinzip wider: Durch die kurze Amtszeit und die gesetzliche Ahndung etwaigen Amtsmissbrauchs war es für eine Person nur noch schwer möglich, mithilfe des Amtes Ressourcen anzuhäufen, um eine Vergrößerung ihrer persönlichen Macht und deren Perpetuierung zu erwirken. Die gleichmäßige Verteilung von Ämtern und Ratssitzen auf die Phylen beziehungsweise ihre Etablierung als politische und integrative Verbände verwirklichte das Prinzip der Trennung von Amt und Person nun auch auf der Ebene der politischen Umsetzung – als Mitglied eines größeren Verbandes musste ein Phylenabgeordneter bei politischen Entscheidungen Rücksicht nehmen und konnte kaum noch persönliche Interessen verfolgen. (256)

Alle Teile der Bevölkerung mit all ihren unterschiedlichen politischen Meinungen und Motiven sollten durch die Phylen in den Gremien gleichsam anwesend sein, um damit von vornherein zu verhindern, dass einzelne Aristokraten ihre Macht ausspielen konnten. (...)

Nicht das gemeinsame Handeln für die Gemeinde stand zunächst im Mittelpunkt, sondern das Ausschalten von Einzelnen, die gegen die Gemeinde handelten. Die historischen Erfahrungen der Griechen mit adligen Machtkämpfen und Tyrannenherrschaften mussten vielleicht zu diesem speziellen Ansatz führen, staatliche Strukturen hervorzubringen. (257)