Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik

Veröffentlicht von

Paderborn 1989 (Schöningh)

Das römische Bürgergebiet umfasste in der frühen Republik lediglich die Stadt Rom und deren nähere Umgebung; es betrug bis zum Ende des 5. Jahrhunderts v. Chr. nicht mehr als 800 qkm. (13)

Im Jahre 218 v. Chr., (...), betrug die Zahl der männlichen, erwachsenen römischen Bürger ca. 300.000 - 350.000, im Jahre 124 v. Chr, (...), ca. 400.000; die römische Gesamtbevölkerung (einschließlich Frauen und Kinder) lässt sich für diese Zeit danach auf ca. 1.000.000 - 1.200.000 Personen schätzen. Die italienische Halbinsel, zu der in der republikanischen zeit die oberitalienische Tiefebene nicht gerechnet wurde, umfasste neben dem römischen Bürgergebiet das Gebiet der Völker und Städte, die bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr. alle nach und nach zu Rom in ein Bundesverhältnis getreten waren. Die Bevölkerungszahl dieser Bundesgenossen überstieg die römische Bevölkerung um ein Mehrfaches. Alle italienischen Bundesgenossen wurden im Gefolge des sog. Bundesgenossenkrieges (...) in den römischen Bürgerverband eingegliedert.
Die Zahl der wehrfähigen römischen Bürger wuchs dadurch auf ca. 1.100.000 und mithin die römische Gesamtbevölkerung auf ca. 3.000.000 - 4.000.000 Personen. Bis in die späte Republik hinein waren die römischen Bürger fast ausschließlich Bauern. Der Durchschnittshof war nicht sehr groß, er betrug 10 bis höchstens 30 Morgen (25.000 - 75.000n qm = 2,5 - 7,5 ha). (...)
Solche Höfe vermochten selbst eine kleine Familie nur zu ernähren, wenn der Bauer in ausreichendem Maße Vieh auf Gemeindeland weiden lassen konnte. In der Frühzeit und auch bei Neugründungen von Städten muss daher genügend Weideland, das von allen genutzt werden durfte (compascua; ager compascuus) vorhanden gewesen sein. (14)

Trotzdem haben die Handwerker in der Republik niemals eine Gruppe gebildet, deren Interessen gegenüber den Bauern Gewicht hatten.
Die Sklaven (servi) standen außerhalb des Volkes im engeren Sinne; sie galten sogar juristisch nicht als Person, sondern als Sache (res). (...)
Die Zahl der Sklaven war anfangs gering. Die Bedeutung der Sklaverei wuchs erst in der Zeit der Weltherrschaft, als die römischen Großgrundbesitzer ihre Güter (latifundia) vielfach von Sklaven bewirtschaften ließen und eine raffiniertere Kultur in den Häusern der Reichen eine große Zahl mannigfach begabter bzw. ausgebildeter Sklaven verlangte (seit dem 2. Jh. v. Chr.). (15)

Durch die Freilassung (manumissio) wurde ein Sklave römischer Bürger, doch war der Freigelassene (libertus) nicht nur wenig angesehen, sondern auch rechtlich zurückgesetzt. Erst der freigeborene Nachkomme eines Freigelassenen (ingenuus) war ein voll annerkannter Bürger, (...). (17)

Die Teilnahme des römischen Bürgers am öffentlichen Leben ist gekennzeichnet durch den Besuch der Volksversammlung, (...), und durch den Dienst im Heer. (...)
Hier soll zunächst lediglich das Volk als sozialer Körper vorgestellt werden, und als solcher war es durch ein besonderes, den Römern eigentümliches soziales Institut, nämlich die Clientel, gekennzeichnet. Die Clientel ist durch die gesamte Geschichte der Republik und auch noch der frühen Kaiserzeit eine der wesentlichsten Voraussetzungen, unter denen die staatliche Ordnung stand.
Die Clientel ist zunächst dadurch bestimmt, dass eine Person mit Sozialprestige Personen geringeren Prestiges unter ihren Schutz nahm. (...) Die Personen, die sich unter den Schutz andere begaben, waren einmal freie Bauern, die in der Umgebung des sozial höherstehenden lebten, ferner Handwerker, auch ganze Dörfer und Städte, die zu irgendeinen Zeitpunkt in den römischen Bürgerverband aufgenommen worden waren, und sogar auswärtige Städte und Fürsten. Die Personen, die sich in den Schutz anderer begaben, hießen Clienten (...), die Schützenden Patrone. Das Verhältnis hieß danach clientela oder patronatus, je nachdem, ob man es von Clienten oder vom Patron her betrachtete. Die Clientel war ein personales, d.h. auf persönliche Kommunikation zwischen Patron und Clienten ruhendes Verhältnis. (20-21)

Die Clienten setzten ihr politisches Stimmrecht für den Patron ein; so wählten sie ihn z.B bei den Wahlen zu den Magistraturen und stimmten für seine Anträge vor der Volksversammlung. (22)

Es war ferner Sitte, dass die am Orte wohnenden Clienten morgens zur Begrüßung des Patrons erschienen (salutatio), dass sie den Patron begleiteten, insbesondere bei politischen Anlässen gemeinsam mit ihm auftraten. Bei Abstimmungen in den Volksversammlungen stimmten die Clienten selbstverständlich für ihre Patrone, die ihre Ansichten vor der Abstimmung kundgetan hatte. Als die Römer in der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts v. Chr. die geheime Abstimmung (durch Stimmtäfelchen ... ) einführten, bedeutete dies ein Angriff auf die Institution der Clientel und damit auf die überkommene soziale Ordnung.  (24)

Schon im römisch-etruskischer Königsstaat jedenfalls  sind die Römer so weit sozial ausdifferenziert, dass es eine herausgehobene Schicht von Personen gab, die man Patrizier nannte (patricii, von pater, also die zu den patres gehörigen Personen). Dieser Personenkreis zeichnete sich dadurch aus, dass nur er vollgültige Rechtsgeschäfte abschließen konnte, die Clienten hingegen in ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit von ihm abhängig waren. (...)
Kein Client konnte ohne den Beistand des Patrons Rechtsgeschäfte abschließen, und er konnte folglich etwa auch keine Ehe mit einer Patrizierin eingehen ... . (25)

Da in ältester Zeit nur die Patrizier Rechte hatten, bedeute Bürger aber nur soviel wie Client (...) und war somit die Hineinnahme der Besiegten in den römischen Bürgerverbund gleichbedeutend mit einer Aufteilung der Neubürger auf die Clientelen einzelner patrizischer Geschlechter. (...)
Für den Wandel der Clientel war der seit dem Beginn des 5. Jahrhunderts einsetzende Ständekampf nicht weniger wichtig. Die noch freien (d.h. nicht clientilisierten) Bauern und die Massen der Clienten die als die Plebejer zusammengefasst wurden, ertrotzten sich in ihm die privatrechtliche Gleichstellung mit den Patriziern und einige wichtige Entscheidungsbefugnisse im öffentlichen Bereich (Wahl der Magistratur, Gerichte über politische Straftaten, Entscheidung über Krieg und Gesetze); am Ende des Kampfes erlangte die Plebs sogar das passive Wahlrecht (...). (26-27)

Die Auflösung der überkommenen Clientelverhältnisse wurde dadurch hervorgerufen, dass sich größere Heeresverbände geschlossen als die Clientel des Feldherrn betrachteten, der diese Verbände befehligte; die Clientel wurde somit zur militärischen Gefolgschaft und die so militarisierte Clientel zu einer Gefahr für die Republik. (...)
Das römische Heer war ursprünglich ein Milizheer gewesen, d.h. es wurden für den Kriege jeweils so viele Bauern, die alle Wehrpflichtig waren und sich selbst ausrüsteten (daher mussten sie ein bestimmtes Maß an Vermögen haben), rekrutiert, als gerade benötigt wurden; nach Beendigung des Krieges schickte der Feldherr sie mit reicher Beute beladen wieder heim auf ihren Hof. Das Bauerntum war aber durch die Entstehung gewaltiger Großgüter geschwächt worden, die die angrenzenden Kleinbauern verdrängt hatten; auf ihnen fanden die Bauern selbst als Landarbeiter nur selten Beschäftigung, weil die Verwendung von Arbeitssklaven, die durch Kriege und den wachsenden Sklavenhandel leicht zu beschaffen waren, eine billigere Bewirtschaftung der Güter versprach. (...)
Um die großen Heer für die anstehenden Reichsaufgaben aufstellen zu können, verfiel man daher seit dem Ende des 2. Jahrhunderts darauf, als Soldaten auch den besitzlosen Bürger anzuwerben (...). (37-38)

Die Aussicht auf Land machte den Heeresdienst, anders als zu Zeiten des reinen Milizheeres, außergewöhnlich attraktiv, und es war daher nicht schwierig, selbst sehr große Heeresverbände aufzustellen. Diese militarisierte Clientel stürzte dann alles um: Sie schuf nicht nur neue, sondern vor allem auch dynamische Clientelen, die mit militärischer Gewalt die politischen Wünsche einzelner Aristokraten durchsetzten. Marius, Sulla, Pompeius, Caesar, Crassus, Antonius und Octavian waren solche adligen Potentaten, die mit ihren Heeren die alte aristokratisch-republikanische Welt zerstörten. (...) Die machtpolitische Basis des römischen Kaisertums war die militarisierte Clientel.
Auch diejenigen Bürger, die nicht Soldaten waren, suchte der Kaiser als "zivile" Clientel bei sich zu konzentrieren und sie damit gleichzeitig von den alten Geschlechtern und von den neuen, in die Rolle der Nobilität hineinwachsenden Mitgliedern des ordo senatorius abzuschirmen. Das erreichter er u.a. dadurch, dass alle Bürger durch Eid auf seine Person bzw. auf das kaiserliche Haus verpflichtet wurden. (39)


b) Die aristokratische Gesellschaft (Nobilität)

Der römische Adlige ist zunächst und vor allem der Repräsentant eins Sozialprestiges, das auf sozialpolitischen, nicht auf religiösen Fakten ruhte.
Man könnte auch bestreiten  und hat es auch bestritten, das die römische "Nobilität" überhaupt eine Aristrokratie oder ein Adel gewesen sei, und demgegenüber behaupten, dass es sich bei ihr vielmehr um eine Beamtenschicht gehandelt habe.  (40-41)

Denn zwar waren alle Konsuln Nobiles, und man erwarb, sofern man noch nicht zur Nobilität gehörte, seine nobilitas durch die Bekleidung des Konsulats; aber in aller Regel erhielt man das höchste Amt nur dann, wenn man bereits nobilitas war. (...)
Den ältesten Adel nannten die Römer patricci, das sind die Familienoberhäupter (patres familias) und deren Söhne. (...) Die Verfügungsgewalt des pater familias über seine Familie (patria potestas) ist eine spezifisch römische Erscheinung. (41)

Die Familie der patres, also der Familienoberhäupter bzw. der Häupter der Großfamilien, bildeten die abhängigen Hausangehörigen, die Frau, Söhne, Töchter und das Gesinde (die Sklaven waren von Rechts wegen nicht Personen, sondern Sache) sowie die Gruppe von Bauern, die selbst zwar eigene Familien hatten, aber doch von dem patrizischen pater abhängig waren. Diese Bauernfamilien bildeten die Clientel des pater familias; wahrscheinlich hat man sie (...) auch Plebejer genannt. (41-42)

Die Patrizier nahmen alle staatlichen Funktionen wahr. (...) Auf jeden Fall gab es in der Königszeit schon den Senat, in dem die Häupter der Großfamilien (gentes) saßen. (...)
Der Adel, die Patrizier also, beseitigte das Königtum. In der Republik ging das höchste Kommando auf die Patrizier über: Nach der Abschaffung des Königtums trat eine wohl zunächst nur einstellige Magistratur an dessen Stelle, die jährlich neu besetzt wurde, und zwar zunächst gewiss vom Senat, später dann von der Volksversammlung. (42)

Die sich herausbildende neue Schicht regierender Herren nennen wir Nobilität, weil die Römer jedenfalls in spätrepublikanischer Zeit den Angehörigen eines Geschlechts, das Konsulate aufzuweisen hatte, als nobilis bezeichneten. (43)

(...) da die Volksversammlung, nicht die Aristokratie den Amtsinhaber bestellte, konnten theoretisch stets neue Leute (homines novi) das Konsulat besetzen (...). (44)

Bei aller Exklusivität war doch die Nobilität, (...), kein formell abgeschlossener "Stand"; sie war theoretisch offen und wurde auch im Bewußtsein der Römer als ein außenstehenden Personen prinzipiell zugänglicher Kreis empfunden. (45)

Der römische Aristokrat war Landmann, und zwar Großgrundbesitzer (nicht einfach Bauer, wie man in der spätrepublikanischen  und frühkaiserlichen Literatur es gern sah). (50)

(...) und schuf daher im Jahre 218 v. Chr. ein Gesetz (lex claudia), das die Senatoren und die Nachkommen von Senatoren, unter denen die Nobilität natürlich die besonders angesprochene Gruppe war, an die ländliche Lebensweise dadurch zu binden beabsichtigte, dass es ihnen einfach alle Handelsgeschäfte verbot und lediglich gestattete, die Früchte der eigenen Güter auf den Markt zu bringen. (...)
Obwohl  die Nobiles bzw. Senatoren manche Wege suchten und fanden , das Gesetz zu umgehen, und sie es auch öfter einfach unbeachtet ließen, wurden der in der Zeit des Weltreiches ins Ungemessene wachsende Handel und das Geldgeschäft im Prinzip als nicht vereinbar mit der Würde eines Senators angesehen und gerieten daher in die Hände der nicht der Senatorenschaft angehörigen Reichen, die allmählich zu der wichtigsten Gruppe eines sich neu bildenden Standes, des Ritterstandes, wurden (...). Die Senatoren waren demgegenüber gezwungen, ihre Gelder, die sie sich als Herren der Welt auf redliche und unredliche Weite erwarben, in Grund und Boden zu stecken. (51)

Die vornehmlich auf den Agrarsektor gelenkte wirtschaftliche Energie der Senatoren und unter ihnen insbesondere der Nobiles gefährdete allmählich die kleinen und mittleren Bauernstellen und mit ihnen die Wehrverfassung, die auf der Existenz eine zahlenmäßig starken Bauerntums ruhte. Die Agrarreform des Ti. Gracchus (133 v. Chr.) versuchte, dies Entwicklung wenigstens zu einem Teil wieder rückgängig zu machen, indem sie das von Reichen okkupierte Staatsland diesen zum großen Teil nahm und es zu kleinen Parzellen an landlose Römer vergab. (52)

Der Reichtum selbst, der für jeden vornehmen Mann wie selbstverständlich vorausgesetzt wurde, war hingegen kein Ideal im Sinne des Standesethos; er vertrug sich nicht mit dem bäuerlichen Lebensstil, den alle Nobiles jedenfalls der Idee nach als Grundlage ihrer Lebensweise gesetzt hatten. (54)

Der Censor bzw. die Censoren (sie mussten alles gemeinsam tun; es gab bei diesem wichtigen Amt keine praktische Aufgabenteilung, wie etwa bei den Konsuln) vollzogen ihr Amt als "Sittenwächter" (regimen morum) zunächst einfach durch die amtliche Feststellung der kritisierten Verhaltensweise. (...) Für den kritisierten Senator - in aller Regel haben die Censoren nur die Senatoren "notiert"; (...) - war die Konsequenz seine Verhaltens der Verlust des Senatssitzes. (...) Die Ausstoßung geschah einfach dadurch, dass der Censor, dem die Überwachung der Senatsliste übertragen war, bei der Verlesung derjenigen, die im Senat zu sitzen berechtigt waren (lectio senatus), die Namen der Übeltäter überlas. Der so Notierte war praktisch ein erledigter Mann, jedenfalls politisch tot. (59)


c) Der Ritterstand

Der Begriff "Ritter" (eques) entstammt der Heeresordnung Roms und meint natürlich "Reiter"; der heute übliche Begriff "Ritter" wurde den equites in Anlehnung an mittelalterliche Vorstellungen gegeben. Zu einem  auch politischen Begriff wurde der eques, als in den Ständekämpfen die Heeresordnung zur Grundlage der neuen Volksversammlung wurde, in der das politische Stimmrecht sich nach der Leistung im Krieg bemaß (...). Die Verbindung von Stimmrecht und Leistung im Heere rechtfertigte sich nach damaliger Vorstellung daraus, dass jeder sein Ausrüstung selber stellen musste (...) und also ein Heeresdienst, der eine teure Ausrüstung verlangte, einen größeren materiellen Einsatz für das Gemeinwohl erforderte. (61)

Obwohl diese neue Ordnung, die man (...) als timokratische Ordnung (...) bezeichnete, die Besitzenden bevorzugte, war sie in der Zeit ihrer Entstehung (Mitte des 5. Jahrhunderts vor. Chr.) außergewöhnlich modern, das sie das politische Recht nicht mehr auf ein Vorrecht, das an adliger Geburt haftete, sondern auf eine rational berechenbare Größe, (...), gründete.  Diejenigen, die nach dieser Ordnung das beste politische Recht hatten, waren die Reiter, das sie außer den Waffen je ein oder zwei Pferde zu unterhalten hatten. Nach ihnen rangierte der schwerbewaffnete Fußsoldat, der in der Phalanx kämpfte;  auch er musste für seine Ausrüstung (Schwert, Lanze, Dolch, Schild, Panzer) viel ausgeben, aber natürlich weniger als der Reiter. Der Leichtbewaffnete benötigte nur wenige Ausrüstungsgegenstände, etwas ein Schild und eine Schleuder, und folglich war sein politisches Recht von geringerem Gewicht. Entsprechend der Abstufung der verschiedenen Vermögensklassen, die gleichzeitig Waffengattungen darstellten, war die neue Volksversammlung gegliedert: An der Spitze standen die 18 Centurien (eine Centurie ist eine militärische Abteilung) der Reiter, dann kamen die 80 Abteilungen der Schwerbewaffneten, die insgesamt classis genannt wurden, dann diejenigen, (...) (infra classem) (...). 
(...), dass die Reiter und Schwerbewaffneten vor den anderen abstimmten, (...); das die anderen Abteilungen sich gerne nach  den ersten und insbesondere nach der ersten abgegebenen Stimme richteten - wahrscheinlich sah man in dem ersten Stimmergebnis ein religiöses Zeichen (omen), das zu beachten man sich verpflichtet fühlte -, war das Recht der ersten Stimmabgabe (die zuerst stimmende Centurie hieß centuria prarogativa) ein wichtiges Vorrecht. (62)

Die Reiter oder Ritter, (...), waren also die reichen, im Heer als Reiter dienenden Römer. Selbstverständlich gehörten daher zu ihnen alle Nobiles (früher Patrizier) und auch die nicht zur Nobilität zählenden Senatoren, die ja ohne Ausnahme großes Vermögen hatten. Umgekehrt aber waren bei weitem nicht alle Ritter Nobiles bzw. Senatoren. Die Gruppe der Ritter umfaßte sowohl die Nobilität bzw. Senatorenschaft als auch die reichen Römer, die nicht zu ihr gehörten. Innerhalb der Ritterschaft wurde zunächst zwischen Rittern, die Nobiles bzw. Senatoren waren, und den übrigen Reichen nicht unterschieden. (...)
Das Claudische Gesetz über "das Schiff der Senatoren" (...) besagte, dass kein Senator und kein Sohn eines Senators größere Schiffe besitzen dürfe als solche, die 300 Amphoren tragen könnten. Schiffe solcher Tragfähigkeit waren verhältnismäßig kleine Einheiten, die gerade ausreichten, um die Waren, die man selbst produziert hatte, von den Äckern auf den Markt zu bringen. (...) Die Nobilität sollte ihre ländliche Lebensweise beibehalten bzw. sie wieder zurückgewinnen; der Nobilies sollte jedenfalls der Idee nach ein Bauer sein und bleiben. (63)

Mit der Ausdehnung der römischen Macht in ganz Italien im 3. Jahrhundert v. Chr. waren zahlreiche große griechische Handelsstädte, (...), in den römischen Einfluss geraten und dadurch das Handels- und Geldgeschäft in Rom zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden. (...)
Die Eroberung von Sizilien im 1. Punischen Krieg (241 v. Chr. ) und die darauffolgende Annektion von Sardinien und Korsika brachte die Römer in den Besitz weiterer alter Handelszentren und machte sie zu Herren des Ost-Westverkehrs. (64)

Es war nur natürlich, dass die einflussreichste Schicht der römischen Gesellschaft, nämlich die Nobilität, sowohl die Steuerpachten als auch andere Geldgeschäfte und insbesondere den Handel an sich zu ziehen trachtete. (64-65)

Die gesetzliche Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten eines Senators auf den landwirtschaftlichen Sektor war nun die Voraussetzung für die Bildung eines "Ritterstandes", nämlich einer Gruppe reicher Leute, die sich gegenüber den Senatoren, die auch reich waren, durch ihre besonderen wirtschaftlichen Interessen auszeichnete. Denn die Ritter, die nicht Senatoren waren, stürzten sich jetzt verständlicherweise auf die freigegebenen Geld- und Handelsgeschäfte und wurden die Großhändler und Bankiers Roms. (65)

Unter Ausnutzung der römischen Herrschaftsstellung zogen die Ritter, die nicht Senatoren waren, allmählich mit mehr oder weniger brutaler Gewalt alle einträglichen Geschäfte an sich, meist unterstützt von den römischen Beamten und nicht beamteten Senatoren, die mit den Familien der Ritter durch Verwandtschaft, Patronat oder wirtschaftliche Interessen eng verknüpft waren. Die Verbindung der Ritter reichte nun von Spanien bis an das Schwarze Meer, und das Forum Romanum wurde der Ort, auf dem die Handels- und Geldgeschäfte der Welt, soweit sie Bedeutung hatten, von ihnen betrieben wurden. (66)

Neben Handel und Steuerpacht zogen die Ritter selbstverständlich auch die großen Staatsaufträge, wie z.B. die Beschaffung der Waffen und Proviant für das Heer, an sich; (...) Der Umsatz und mit ihm das Vermögen der Ritter wuchs ins Unermessliche, und es war kein Ende dieser Entwicklung abzusehen. (67)

Und jetzt kam für den "Standesunterschied" auch die verschiedene Berufsstruktur zum Tragen: Die Senatoren waren diejenigen, die nur Großgrundbesitzer waren, die Ritter diejenigen, die vor allem Geld und Handelsgeschäfte betrieben. (69)


Die Beamten heißen lateinisch magistratus. Alle Ämter sind ehrenamtlich, das heißt: Kein Magistrat erhielt einen Sold. Die ist die Konsequenz, dass die Beamten entweder zur Nobilität oder doch zu den reicheren Schichten (Ritterstand) gehörten. (...) jeder Beamte brachte die Hilfskräfte, die er benötigte, selbst mit; meist nahm er das Hilfspersonal, das er benötigte aus seiner Familie, insbesondere aus den Freigelassenen und Sklaven. (75)

Jeder römische Magistrat amtierte nur ein Jahr (Prinzip der Annuität des Amtes). (...)
Die Annuität wurde mit der Beseitigung des Königtums eingeführt; sie ist dasjenige Prinzip, das die Republik von der Königszeit abgrenzt: Die patrizische Aristokratie vertrieb den letzten König und ließ die königliche Gewalt, die dieser lebenslänglich innegehabt hatte, nunmehr alljährlich unter den patrizischen Geschlechterhäuptern reihum gehen. (...) Die Republik ist also an ihrem Anfang allein durch das Prinzip der Annuität definiert. - Für zwei Sondermagistrate wurde aus Sachgründen die Amtszeit etwas anders festgelegt. Die Censoren waren bis zu 18 Monaten im Amt, weil ihre zahlreichen und langwierigen Aufgaben eine längere Amtszeit verlangten. Der Diktator, der als Notstandsbeamter besonders starke Vollmachten hatte, durfte nur 6 Monate im Amt sein. (...) Da der Notstand meist aus einer militärischen Notlage entsprang und jedenfalls in älteren Zeit im Winter nicht Krieg geführt wurde, genügte für den Feldzug die 6-Monatsfrist. (76)

Das zweite Prinzip, unter das die römische Magistratur gestellt war, ist die Kollegialität. Jeder römische Magistrat - mit Ausnahme des Diktators (...) - hatte einen oder mehre Kollegen. (76-77)

So entstand als oberste Behörde das zweistellige Konsulat. (77)

Ihrem Ursprung nach ist die Kollegialität als ein Kontrollmechanismus gedacht, (...). [Die Kollgialität] (...) sollte den Missbrauch der Amtsgewalt zu eigennützigen Zwecken durch den Einspruch des oder der Kollegen, die jetzt die Interessen der ganzen Gesellschaft vertraten, verhindern. (78)

Weitere Rechtsprinzipien waren die Verbote, an ein Amt ein anderes Amt unmittelbar anzuschließen (Verbot der Kontinuation des Amtes) und dasselbe Amt, sei es nun in kürzeren oder längeren Intervallen, zwei- oder gar mehrere Male zu bekleiden (Verbot der Iteration des Amtes.) (80)

Seit jeher galt ferner die Vorschrift, dass nicht eine Person gleichzeitig mehrere Ämter in einer Hand vereinen durfte (Verbot der Kumulation von Ämtern). Sie ist streng eingehalten worden. (...) Im Laufe der Ständekämpfe ist dann an die Stelle der Ernennung die Wahl durch das Volk getreten. (81)

Die Absicherung der staatlichen Aktionen gegenüber einem möglichen göttlichen Unwillen verlangte daher, ständig den Frieden mit der überirdischen Welt zu erbitten. Praktisch geschah das in der Weise, dass die Magistrate mit Hilfe von kompetenten Priestern (den Auguren) (...), die Götter um ihre Meinung zu dem Unternehmen fragten. Technisch erfolgte das meist durch die Beobachtung von Hühnern bzw. des Vogelflugs oder durch die Eingeweideschau. Der Vorgang hieß auspicium (...). (82)

Die Konsuln hatte als die oberste Behörde zunächst die staatliche Lenkung in Rom, führten insbesondere die Verhandlungen mit dem Senat und mit dem Volk. Ihre Hauptaufgabe aber bestand in der Leitung der militärischen Operationen. (83)

Die Volkstribune (tribune plebis) nahmen eine besondere Stellung innerhalb der römischen Beamtenschaft ein. Das Amt war in den Ständekämpfen von den Plebejern als Kampfinstrument gegen die herrschende patrizische Adelsschicht geschaffen worden, war also ursprünglich eine gegen den Staat gerichtete revolutionäre Gewalt. (86)

Da die Volkstribune - es waren schließlich zehn - der ordentlichen Magistratur nichts befehlen, sondern allenfalls versuchen konnten, deren Aktionen durch ihr Dazwischentreten, durch Massenaufläufe der Plebs und durch den politischen Streik (nämlich durch Auszug der Plebs aus Rom, sessio plebis) zu verhindern, war ihre Gewalt eher negierender Art: Durch die Lahmlegung des staatlichen Apparates suchten sie die Patrizier auf die Knie zu zwingen. - Nach dem Sieg der Plebs und der Eingliederung der vornehmeren Plebejer in die Führungsschicht des Staates ging den Volkstribunen ihre eigentliche Aufgabe verloren. Trotzdem wurde das Volkstribunat, das gleichsam der Garant für das im Ständekampf Erreichte war, nicht aufgehoben, sondern in die vorhandenen Magistraturen eingegliedert; (...)
Der Volkstribun, dessen Gewalt von ihrer Entstehung her ja vornehmlich negierender Art war, konnte dem Konsul zwar verbieten, aber nicht die Geschäfte des Konsuls übernehmen, und er war folglich nicht fähig zu regieren. Allerdings blieb die Gesetzesinitiative der Tribune ein möglicher Hebel für eigenständige Politik. (87)

Unter den nicht wenigen Beamten, die nicht jährlich, sondern in größeren Abständen oder nur bei bestimmten Bedarf gewählt wurden, sind die Censoren die bei weitem wichtigsten. Sie wurden in der Regel alle fünf Jahre gewählt, ... (88)

Wie der Name sagt (censor von censere, schätzen, mustern), oblag dem Censor ursprünglich die Schätzung des Vermögens der Bürger; sie war nicht nur wegen steuerlichen Umlagen erforderlich, sondern auch wegen der Heeresdienstpflicht, die sich nach dem Vermögen der Bürger richtete (...). (89)

Ursprünglich traten alle Beamten zurück, wenn ein Diktator ernannt worden war; später blieben die ordentlichen Beamten im Amt, wurden jedoch dem Diktator unterstellt. (...)
Der Diktator war schließlich auch von der Volkswahl ausgenommen. Er wurde nicht gewählt, sondern von einem der Konsuln ernannt, weil die akute Notlage unter Umständen die sofortige Bestellung eines Diktators verlangte und darum nicht erst langwierige Wahlen abgewartet werden konnten. Der Konsul ernannte den Diktator allerdings nicht nach freiem Ermessen, sondern folgte hier wie auch sonst den Instruktionen des Senats: Der Senat bestimmte, ob ein Notstand ausgerufen und, falls ja, welcher Mann zum Diktator ernannt werden sollte; der Konsul war hier nur ausführendes Organ des Senates. Als Gegenstück zur unumschränkten Gewalt des Diktators war dessen Amt zeitlich stark befristet: Es sollte nicht länger als 6 Monate dauern, welche Zeit für die militärischen Operationen auch genügte (man führte in älterer Zeit ja in aller Regel nur im Sommer Krieg). (90)

Die Diktatur verschwand vor allem deswegen, weil es seit dem Ende des 2. Jahrhunderts v. Chr. keine äußere Notlage für Rom mehr gab: Der Weltherrscher Rom brauchte das Institut nicht mehr; Italien war nicht mehr bedroht. Die beiden späteren Diktaturen des 1. Jahrhunderts, die Sullas und Caesars, sind denn auch keine Diktaturen im alten Sinne mehr. Die beiden genannten Politiker haben vielmehr in Zeiten schwerster innerer Zerrissenheit die Diktatur benutzt, um den auseinanderbrechenden Staat wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. (...)
Der Umstand, dass faktische der Senat für den Staatsnotstand zuständig war, fand auch darin seinen Niederschlag, dass der Diktator trotz seiner diskretionären Gewalt während des Notstands beim Senat stets anfrage, was zu tun sei. (91)

(...) dass die römischen Volksversammlungen das gesamte Volk darstellten; es gab also keine Repräsentative. Dies ist die Konsequenz des Tatbestandes, dass Rom ein Stadtstaat war, und der antike Stadtstaat kannte die Volksversammlung lediglich als Summe aller Bürger. Mit allen anderen antiken Stadtstaaten hat Rom auch gemein, dass in der Volksversammlung ausschließlich die erwachsenen männlichen Bürger abstimmten.
Die römische Volksversammlung trat an bestimmten Plätzen zusammen, meist auf dem Forum Romanum. (96)

Die römische Volksversammlung unterschied sich grundsätzlich darin von anderen, insbesondere den griechischen Volksversammlungen, dass sie nicht die ungegliederte Masse aller Bürger, sondern stets die Summe einzelner Abteilungen darstellte, auf die die Bürger nach bestimmten, im Laufe der Jahrhunderte nach und nach entstandenen Prinzipien verteilt waren. (...)
Das älteste Gliederungsprinzip ist die Curie (curia), das ist eine in einer Verwaltungseinheit zusammengefasste Summe von Geschlechtern bzw. Familien. Entsprechend den Abhängigkeitsverhältnissen in der Familie bzw. in dem Sippenverband (gens) regierten in den Curien die patres familias als die Familen- bzw. Sippenoberhäupter. (97)

In den Ständekämpfen ertrotzten sich die Plebejer zwei neue Typen von Volksversammlung. Die organisatorische Grundlage der älteren von diesen bildete eine militärische Einheit, die Centurie (centuria, das ist die Hundertschaft); die summe aller Centurien - später waren es 193 - war die nach Centurien gegliederte Volksversammlung (comita centuriata), die ursprünglich einmal die Heeresversammlung gewesen war. Da das politische Stimmrecht in dieser Versammlung danach abgestuft war, welcher Ausrüstung der einzelne zum Militärdienst beisteuerte, gab es verschiedene Stimmklassen. (...)
Der durch die Forderung nach Selbstausrüstung gegebene Zusammenhang von Waffengattung und Vermögen wie die verschiedenen Waffengattungen den einzelnen Vermögensklassen zu; da gleichzeitig derjenige, der sich teurer ausrüstete, auch das bessere politische Stimmrecht besitzen sollte - man sieht: nach dem Vermögen richtete sich die militärische Leistung, nach der militärischen Leistung wieder das Gewicht des politischen Rechts -, war das politische Gewicht der Centurien, in die die Besitzenden eingeschrieben waren, unverhältnismäßig größer als das derjenigen, in denen die Minderbemittelten abstimmten: Die Centurien der Ritter und der 1. Klasse hatte ursprünglich zusammen bereits die Mehrheit (98 von 193) .... (98)

In einer Centurie der Ritter stimmten 100, in einer der 1. Klasse vielleicht 200, in einer Centurie der 3. Klasse aber viele Hundert, in der Centurie der Nichtbesitzenden sogar viele Tausende; (...)
Das dritte Gliederungsprinzip der Volksversammlung ist der lokale Bezirk (tribus). Man teilte die Bezirke in städtische, also der Stadt Rom zugehörige (tribus urbanae), und in ländliche Bezirke ein (tribus rusticae). (...)
Die nach Tribus gegliederte Volksversammlung (comitia tributa) wurde von den Plebejern in den Ständekämpfen geschaffen. (99)

Bei den Abstimmungen in den Volksversammlungen stimmten die einzelnen Abteilungen (Curien, Centurien, Tribus) in sich nach dem Mehrheitsprinzip; jede Abteilung hatte eine Stimme, und die Mehrheit der Abteilungen entschied über den Antrag. Die Abstimmung war ursprünglich offen. In der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts, (...), wurde die geheime Abstimmung (mittels Stimmtafel, tabela; danach heißen die Gesetze, die die geheime Abstimmung vorschrieben, leges tabellariae) eingeführt. Es war ihr Ziel, die Abstimmenden von dem Einfluss der Nobiles auf die Bürger/Clienten abzuschirmen. Insofern der Einfluss der Nobiles auf die Bürger/Clienten eine Grundnorm der staatlichen Ordnung war, rüttelten diese Gesetze an deren Fundamenten. (...)

Einen Willen des Volkes gab es nur durch den Mund des Magistrats, und da die Magistrate der Nobilität angehörten oder doch ihr nahestanden, spiegelten die Gesetzesthematik und die Vorschläge für die Beamtenwahlen in aller Regel die Bewußtseinslage der Nobilität wieder. (...)
Praktisch lag damit die Gesetzesinitiative beim Senat bzw. bei der Nobilität. (102)

Die Volksversammlungen wurden auf diese Weise weitgehend mit den in der Stadt (urbs) Rom lebenden Bürgern (plebs urbana) identisch. (107)

Der Senat

Das Wort kommt von senex und bezeichnet also die Versammlung der "Alten". Gemeint sind die Häupter der Familien bzw. Geschlechter, (...). Gewöhnlich sehen wir und sahen auch die Römer im Senat die Repräsentation der Nobilität. (108)

Man muss vielmehr zunächst davon ausgehen, dass der Senat als diejenige Behörde, in der die aktiv tätigen Nobiles saßen und das entscheidende Gewicht hatten, grundsätzlich für alles, was die allgemeine Staatsleitung anbetraf, zuständig war. (114)

Der Senat rüstete die Magistrate mit Geld aus, bestimmte die Steuersätze für die Römer und vor allem auch für die Untertanen in den Provinzen und beschloss über alle außerordentlichen Ausgaben. (117)

Die Macht des römischen Senats war allen Römern bewusst; sie war ihnen auch ganz unproblematisch, denn sie war nur die Konsequenz einer Verhaltensweise, die dem Vornehmen die Geschäfte der Politik überließ. (117)

Somit trat Rom mit einer starken Beamtengewalt in die Phase der Weltherrschaft ein, (...). (127)

Das wichtigste Prinzip war das der Annuität. In ihm verwirklichte sich der Gedanke der Kontrolle sowohl dadurch, dass kein Amtsinhaber Zeit erhielt, seinen politischen Einfluss mit Hilfe des Amtes über Gebühr auszubauen, als auch dadurch, dass er auch während seiner Amtszeit immer den Kreis der jeweils nichtbeamteten Nobiles zu berücksichtigen hatte, in der er schon sehr bald wieder zurücktrat. (128)

Dem Volk war seit seit den Ständekämpfen eine wichtige Rolle im politischen Leben zugewiesen und dies Rolle ist auch durch die Institutionalisierung des Volkes in den verschiedenen Volksversammlungen fest umrissen worden, aber das Volk gewann dadurch (...) keinen aktiven Anteil am politischen Regiment. Es blieb im politischen Leben passiv, reagierte lediglich auf die Initiative der Vornehmen. Nachdem das römische Bürgergebiet seit dem Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. sich über weite Gebiete Italiens ausdehnte uns seit dem Bundesgenossenkrieg (91- 88 v. Chr.) sich sogar über ganz Italien erstreckt hatte, verlor selbst dieser passive Anteil des Volkes an Gewicht, denn die sich in Rom versammelnden Bürger konnten nur noch sehr eingeschränkt als der populus Romanus aufgefaßt werden. (...)
Der Patron war nicht Herr seiner Clienten, sondern ihr fürsorglicher Vater, und er befahl ihnen nichts, sondern warb vor ihnen um die von ihm vertretene Politik. Die aus dieser Beziehung resultierende Öffentlichkeit aller Politik zwang daher den Nobilis, selbst dann vor die Volksversammlung zu treten, wenn sie das Volk nicht mehr repräsentierte; denn die Volksversammlung war eben der einzige Ort, wo die jeweils von der Nobilität vertretenen Politik dem Volk als Ganzem vorgestellt werden konnte. (139)

(...) hat doch die allgemeine Expansion die ärmeren Schichten stets mit Land versorgt und dadurch die bestehenden sozialen Verhältnisse gesichert (...). Es gab daher in der Republik nur sehr wenige Perioden ausgesprochener Spannungen zwischen den Nobiles und dem Volk; (140)

Freiheit bedeutete den Römern vielmehr nur ganz bestimmte Errungenschaften, die sie sich - vor allem in den Ständekämpfen - ertrotzt hatten, wie z.B. das politische Stimmrecht und das Laiengericht, das den politischen Prozess und später den Kriminalprozess ganz allgemein den Beamten entzog und dem Volk bzw. großen Geschworenengerichten übertrug. (140-141)

Auch bereits auf die Ständekämpfe geht die Vorstellung von Freiheit als Schutz vor der Willkür des Beamten zurück. (141)

Das römische Herr der republikanischen Zeit war ein Milizheer, d.h. jeder männliche Bürger war wehrpflichtig und wurde nach Bedarf zum Kriegsdienst ausgehoben. Es gab demnach kein Berufsheer und keine stehendes Heer, (...). (152)

Die Ausrüstung brachte ursprünglich jeder Soldat, sowohl der Reiter als auch der schwerbewaffnete Fußsoldat, selbst mit. Der Wehrdienst setzte demnach jedenfalls für die Reiter und die schwerer Bewaffneten ein Einkommen voraus, das ihnen die Anschaffung der Ausrüstung ermöglichte; (...)
Die ärmeren Bevölkerungsgruppen waren damit nicht wehrdienstfähig; sie wurden als Leichbewaffnete und als Ersatzleute eingesetzt, die in der Schlacht die Waffen der Gefallenen aufsammelten und sich mit ihnen in die Schlachtordnung einreihten. (...)
Im Laufe der Jahrhunderte ist der Sold höher geworden und nahm dann auch mehr und mehr die Rolle einer Zahlung für geleistete Dienste an. (...); jedenfalls war zu der Zeit, als der Sold als "Einkommen" aufgefasst zu werden begann, der Milizgedanke weitgehend zerstört. Unter Caesar hat der Sold eine beträchtliche Höhe erreicht. (154-155)

Der Kriegsdienst begann Anfang März, zu welcher Zeit ursprünglich auch die Beamten antraten, und endete Ende August oder Anfang September. (155)

Auf diese Weise brach die militärische Gewalt in die Innenpolitik ein; die Heere wurden als Militärclientel einzelner Feldherren ein neuer Faktor im staatlichen Leben. Die Militärpotentaten,die natürlich der Nobilität angehörten, entwuchsen mit ihrer Machtstellung der Schicht, der sie zugehörten, und verfolgten eigene politische Wege, die sie mit ihrer Soldatenclientel, die ihnen auch nach der Entlassung treu blieb, durchsetzten. (156)

Nach der Verleihung des Bürgerrechts an alle Bundesgenossen Italiens kam das Wehrpotential sogar an die Millionengrenze heran. Allerdings war es ohne die Gefährdung der Wirtschaft unmöglich, das gesamte Potential wirklich auszunutzen, aber in Zeiten großer Not haben die Römer doch große Teile ihrer Bürger unter Waffen gehabt. (157)

Ein Muster römischen Organisationswillens ist die Lagerordnung. In aller Regel schlugen die Römer jede Nacht ein befestigtes Lager auf; so provisorisch dieses auch sein mochte, kam es doch einer Festung gleich. Kein anderer antiker Staat kannte diese Einrichtung und keiner hat sie nachahmen können,weil ihm die notwendige Voraussetzung, nämlich die totale Disziplinierung der Soldaten, fehlte. Die Römer aber machten das Lager (castra) beinahe unangreifbar. Es wurde nach dem Grundriss einer Stadt erbaut und das Gelände vorher entsprechend vermessen (limitatio). (159)

Im Felde war der Kommandierende gleichsam der "Vater" der Soldaten, und wir haben in der Tat unzählige Beispiele dafür, dass die unerbittliche Gehorsamspflicht der Soldaten gegenüber dem Feldherrn und die Sorgepflichten des Feldherrn gegenüber den Soldaten den Verhältnissen in Familie und Clientel entsprach. (160-161)

Neben dem römisch-latinischen Bevölkerungsblock standen die Bundesgenossen (socii). Das waren größere oder kleinere Stammesverbände, wie die Samniten, die Bruttier und Lukaner, oder aber etruskische und griechische Städte. (205)

Als die Römer über Italien hinausgriffen und mit dem Provinzialgebiet ein Herrschaftsgebiet andere Art entstand, begannen die Bundesgenossen, die ja in den Heeren mit den Römern Schulter an Schulter kämpften, also mit ihnen im Felde der übrigen Welt gemeinsam gegenübertraten, ein stärkeres Gefühl der Zugehörigkeit zu Rom zu entwickeln, insbesondere auch eine gemeinsame Interessenlage zu spüren, die sie von den übrigen Bewohnern der von den Römern beherrschten Welt absetzte. (225)

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert